Kommunale und landeseigene Wohnungsunternehmen müssen große Aufträge für Neubau und Sanierung öffentlich ausschreiben, um einen fairen und transparenten Wettbewerb unter den besten und günstigsten Anbietern von Bauleistungen anzustoßen. Ein zentraler Grundsatz im Vergaberecht für öffentliche Bauaufträge ist die sogenannte Losaufteilung, also die Vergabe von Teilaufträgen an mehrere Gewerke anstatt das Gesamtprojekt als Gesamtleistung an ein Unternehmen zu vergeben. Die Losvergabe soll verhindern, dass große Unternehmen alle Aufträge unter sich aufteilen und kleinere und mittelständische Unternehmen benachteiligt werden. Durch die Aufteilung in kleinere Lose können sich auch spezialisierte Unternehmen oder regionale Anbieter bewerben und den Zuschlag erhalten. Will ein Auftraggeber vom Losverfahren abweichen, muss er den Schritt zur Einheitsvergabe aufwändig begründen und mit Dokumenten unterfüttern.
GdW: „Ein neues Bürokratiemonster“
Das bisherige Vergaberecht erschwert im Wohnungsbau moderne Konzepte wie den modularen Neubau oder die serielle Sanierung. Erste Stellungnahmen der Interessenverbände aus Bau- und Immobilienwirtschaft zeigen einhellige Enttäuschung über den Regierungsentwurf. René Hagemann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie kritisiert: „In der aktuellen Fassung würde der Entwurf zu Mehraufwand, Bürokratie und damit zu mehr Kosten führen. Der Gesetzesvorschlag wirkt damit wie ein Anti-Bau-Turbo.“ An den erheblichen Dokumentationspflichten zur Begründung von Abweichungen von der Fach- und Teilvergabe ändere der Entwurf nichts, so der Bauindustrieverband. Der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft (GdW), Axel Gedaschko, kanzelt den Gesetzentwurf als „neues Bürokratiemonster“ ab. Gesamtvergaben müssten möglich sein – dort, wo sie technisch, wirtschaftlich oder zeitlich sinnvoll seien. Das neue Gesetz ignoriere diesen Bedarf, sagt Gedaschko, und behindere damit nachweislich funktionierende Verfahren. So werde kein einziges Wohnungsbauprojekt schneller realisiert.
Die Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA) äußert die gleichlautende Kritik und fordert: „Gerade für innovative Bauverfahren wie serielles und modulares Bauen, die eine echte Beschleunigung bringen können, müssen Gesamtvergaben möglich sein.“
Bundesregierung betont Mittelstandsförderung
In der Begründung ihres Gesetzentwurfes lehnt die Bundesregierung die vollständige Abschaffung des Losgrundsatzes ab, weil diese dem „vergaberechtlichen Grundsatz der Mittelstandsförderung“ entgegenliefe. Gesamtvergaben können zulässig sein, müssen aber einzelfallbezogen begründet werden. „Die Gründe gegen eine Losaufteilung sind zu dokumentieren. An die Abwägung und ihre Dokumentation sind aber keine zu strengen Anforderungen zu stellen“, heißt es im Entwurfsdokument.
Vergabebeschleunigungsgesetz
Das fordert die Wohnungswirtschaft konkret:
- Gesamtvergaben müssen möglich bleiben - insbesondere für serielles und modulares Bauen
- § 97 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) braucht eine praxisnahe, kare Formulierung
- Keine neuen Ausnahmebestände und keine zusätzliche Bürokratie
- Einhaltung der Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag zur Vereinfachung des Vergabrechts













