BMWi: Neuregelungen im Bereich Energie in 2017

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) informiert über Neuregelungen im Bereich Energie zum 1. Januar 2017.

BILD: PIXABAY/ELISA RIVA
BILD: PIXABAY/ELISA RIVA

Das EEG 2017 regelt, dass zukünftig die Vergütungshöhe des erneuerbaren Stroms durch Ausschreibungen am Markt ermittelt wird und nicht mehr staatlich festgelegt wird. Der Zuschlag wird nach dem Prinzip des niedrigsten Preises vergeben. Hintergrund des EEG 2017 ist es den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Er soll von 32 Prozent im Jahr 2016 auf mindestens 35 Prozent bis zum Jahr 2020 steigen.

Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG)
Hier wurden die Regelung zur Eigenversorgung im EEG angepasst. Die KWK-Förderung wird für kleine Anlagen zwischen einem und 50 MW ausgeschrieben. Darüber hinaus wird die Besondere Ausgleichsregelung des EEG 2017 auf das KWKG übertragen.
Lesen Sie auch: Was bringt das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 2017?

Effizienzlabel bei Heizungsanlagen
Seit Jahresbeginn sind Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, alle Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, mit dem Effizienzlabel zu etikettieren. Bislang war dies freiwillig. Zum Label gehört auch ein kostenloses Faltblatt über Möglichkeiten einer Heizungsoptimierung. Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen über das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP).

Austausch von Heizungspumpen
Das BMWi fördert den Einbau hocheffizienter Heizungen aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm und Heizungen mit erneuerbaren Energien über das Marktanreizprogramm (MAP). Darüber hinaus gibt es seit dem 1. August 2016 auch einen Zuschuss für den Austausch der Heizungspumpe oder den hydraulischen Abgleich.
Lesen Sie auch: Kennzeichnungspflicht für alte Heizungen

Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten
Die Skala des EU-Energieeffizienzlabels für Fernsehgeräte wurde zum 1. Januar 2017 von A++ bis E erweitert (zuvor A bis G). Ab Januar 2020 sollen dann die Stufen A+++ bis D eingeführt werden. Diese sind heute bereits freiwillig möglich.

Seit Anfang 2017 müssen neu in den Handel kommende Dunstabzugshauben auf dem Energielabel mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen, die schlechtere Energieeffizienzklasse F entfällt. 2018 und 2020 ist eine Erweiterung der Klassifizierung auf A++ und A+++ vorgesehen.

Halogen-Metalldampflampen (HQI-Lampen) sowie Quecksilberdampflampen (HQL-Lampen), die eine Lichtausbeute von weniger als 80 Lumen pro Watt erzielen, dürfen seit Jahresbeginn weder eingebaut noch verkauft werden.

 

Weiterführende Links:
http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=794234.html

Viele Mieter können oder wollen keine Barkaution oder ein Kautionssparbuch als Mietsicherheit erbringen. Hier bietet sich die Möglichkeit einer Mietbürgschaft eines solventen Bürgen an. Das Gesetz fordert dafür eine schriftliche Erklärung des Bürgen. Dieses Muster...
Printer Friendly, PDF & Email
10.1.2024
Heizungsoptimierung gemäß GEG
Für ältere Heizungsanlagen in größeren Wohngebäuden wird eine Prüfung künftig Pflicht. Das sieht die am 1. Januar 2024 in Kraft getretene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vor. Stellt die...
17.11.2022
Kosten- und Energieeinsparpotenziale
Diese heiße Frage stellen sich viele Vermieter zur kalten Jahreszeit: Laufen die Heizungsanlagen im Bestand optimal? Gibt es Wärmeverluste bei der Wärmeerzeugung? Sollte ich einen hydraulischen...
4.7.2023
Strategie zum Ausbau der Photovoltaik
Ein neues Modell zur gemeinschaftlichen Stromversorgung, Vereinfachungen beim bestehenden Mieterstrommodell und Verbesserungen für Betreiber von Balkonsolaranlagen – das sind zentrale Elemente der...
18.12.2023
Gesetze und Verordnungen
Wie immer zum Jahreswechsel treten neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Was für Eigentümer wichtig wird.
21.6.2022
Gas und Öl immer teurer – jetzt Heizungsanlagen prüfen lassen
Im Sommerhalbjahr ist gute Gelegenheit für Hauseigentümer und Verwalter, Heizungsanlagen durch „minimalinvasive“ und kostengünstige Maßnahmen effizienter zu machen – damit im kommenden Winter weniger...
20.3.2024
Bilanz CO2-Emissionen 2023 des UBA
Nach Berechnungen des Umweltbundesamtes gingen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor 2023 um 7,5 Prozent zurück. Branchenverbände lassen wissen: Da ginge mehr, wenn der Staat den Heizungstausch stärker...