BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Immobilienwertgutachten

Die Honorare für Immobilienwertgutachten sind seit rund eineinhalb Jahren nicht mehr in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erfasst, nachdem die einschlägige Vorschrift im Zuge der letzten HOAI-Novellierung ersatzlos gestrichen worden ist. Seitdem sind die Preise für Wertgutachten von Immobiliensachverständigen grundsätzlich frei verhandelbar.

Foto: pixelio.de/REK
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Die jetzt vorgelegte Honorarrichtlinie des BVS stellt eine unverbindliche Empfehlung für BVS-Immobilienbewertungssachverständige und ihre Auftraggeber dar. Sie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des BVS und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen.
Das Bundeskartellamt hat die kartellrechtliche Unbedenklichkeit der Richtlinie bestätigt.
Bernhard Bischoff, Vizepräsident und Leiter des Bundesfachbereichs Immobilienbewertung des BVS: „Unsere Honorarrichtlinie soll eine Orientierungshilfe für Sachverständige in der Immobilienbewertung sein. Wir denken dabei insbesondere an jüngere Kollegen, die neu in der Immobilienbewertung sind. Darüber hinaus ist unsere Honorarrichtlinie auch für Auftraggeber eine praktische Hilfe bei der Honorarfindung mit Sachverständigen.“Konkrete Honorarempfehlungen
Die Honorarrichtlinie geht von einem Mindesthonorar von 750 Euro für ein Wertermittlungsgutachten mit einem Gegenstandswert von bis zu 100.000 Euro  aus, wodurch der Erstellung von Gutachten zu wirtschaftlich von vornherein nicht auskömmlichen Bedingungen begegnet werden soll. Denn wird der Leistungs- durch einen Preiswettbewerb verdrängt, geht das zweifelsfrei zu Lasten der Gutachtenqualität und zum Nachteil des Kunden. Die empfohlenen Honorare steigen sodann mit dem Immobilienwert und klar definierten Besonderheiten bei der Auftragsbearbeitung, die den Schwierigkeitsgrad und Aufwand erhöhen oder ggf. auch verringern – beispielsweise die Berücksichtigung bestimmter Rechte am Grundstück. Dem wird mit einem Zu- und Abschlagssystem Rechnung getragen.
Hierzu erklärt Bischoff: „Der Arbeitsaufwand des Sachverständigen steigt, wenn die Immobilie sehr groß oder zum Beispiel denkmalgeschützt oder anderweitig besonders ist. Seriöse Sachverständige machen sich vor Ort ein genaues Bild des konkreten Gebäudes und arbeiten nicht nur anhand von Computermodellen. Vor diesem Hintergrund erklärt sich die Staffelung der Honorartabelle, die zusammen mit dem System von Zu- und Abschlägen die Honorarberechnung für alle Beteiligten einfach handhabbar und nachvollziehbar macht.“ BVS-Präsident Roland R. Vogel ergänzt: „Neben dem Preis ist der Nachweis der Sachverständigenqualifikation von entscheidender Bedeutung.“ Auftraggeber sollten darauf achten, dass Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt oder auf gleichwertigem Niveau qualifiziert sind. Die ö.b.u.v.-Sachverständigen erfüllen strenge fachliche wie persönliche Vorgaben, unterliegen einer laufenden Kontrolle durch die Bestellungskörperschaften und werden deshalb von Gerichten und anderen staatlichen Stellen bevorzugt in Anspruch genommen. Richtlinie zur Berechnung des Honorars für Wertermittlungsgutachten über Grundstücke können kostenlos im Internet heruntergeladen werden.  

Weiterführende Links:
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