Service der Redaktion: Antworten auf juristische Fragen in 2.000 Zeichen

Die wichtige und zugleich lästige Abmahnung

Abmahnungen sind für Vermieter ein lästiges Thema. Zum einen unangenehm, weil sich ein Mieter nicht vertragsgemäß verhalten hat. Zum anderen bedeuten sie aber schlicht und ergreifend Arbeitsaufwand, der durch  Schadensersatzansprüche fast nicht ersetzbar ist. Gleichwohl sollten sich Vermieter mit dieser Frage spätestens dann befassen, wenn eine Kündigung bevorsteht.

Foto: pixabay / kalhh
Foto: pixabay / kalhh

Das Gesetz fordert sowohl bei ordentlicher als auch außerordentlicher Kündigung in der Regel eine vorherige Abmahnung, in der Mieter zur  Wiederherstellung eines vertragsgemäßen Verhaltens aufzufordern sind. Dabei hat der Vermieter für eine rechtswirksame Abmahnung folgende Grundsätze zu befolgen: zügig, bestimmt, getrennt, endgültig. Zu lange sollten Sie mit der Abmahnung nicht warten. Ist der Abmahnungsgrund bekannt, sollte zügig gehandelt werden.

Bei zu langem Warten könnte die Ernsthaftigkeit der Abmahnung in Frage stehen. Die Abmahnung wäre dann unwirksam. Das abzumahnende Verhalten muss bestimmt genug beschrieben werden. Dabei sollte der Zeitpunkt, an dem das vertragswidrige Verhalten stattgefunden hat, benannt werden und inhaltlich genau umrissen werden, was Sie Ihrem Mieter vorwerfen.

Jede abmahnungsfähige Handlung sollte in einem getrennten eigenständigen Schreiben erfolgen. Werden mehrere Abmahnungsgründe zusammengefasst, könnte Ihnen die ganze Abmahnung um die Ohren fliegen, wenn ein Abmahnungsgrund unwirksam ist. In diesem Fall kann die gesamte Abmahnung nichtig sein, § 139 BGB. Zu guter Letzt muss die Abmahnung endgültig sein.

Dazu muss dem Mieter eine angemessene Frist zur Abhilfe gesetzt werden (in der Regel reichen zwei Wochen). Weiterhin sollte auch die Absicht der außerordentlichen oder ordentlichen Kündigung angedroht werden.

Fazit: Eine Abmahnung ist kein Hexenwerk. Dennoch gibt es einige Fallstricke, die Ihnen das Leben schwer machen können. Wir haben deshalb einige juristische gesicherte Musterabmahnschreiben für Sie orbereitet, die Sie hier abrufen können: http://www.ivv-magazin.de/musterdokumente

Autor: Tim-Cedric Kühnau

Printer Friendly, PDF & Email
20.3.2025
Wo und wie das Geld der Wohneigentümergemeinschaft (WEG) am Aktienmarkt angelegt ist, sollten Eigentümer stets im Blick haben. Nun sollten sie Schadensersatzansprüche prüfen. Denn über das Vermögen...
13.1.2025
Wohnungslosenbericht 2024
Die Bundesregierung hat den Wohnungslosenbericht 2024 beschlossen. Im Vergleich zum ersten Bericht von 2022 ist die Zahl wohnungsloser Menschen deutlich gestiegen. Das liegt unter anderem an einer...
12.2.2025
Studie des BVI
Laut einer neuen Verwalterentgeltstudie zahlen Wohnungseigentümergemeinschaften ihren Verwaltern je nach Größe und Lage des Objekts bei Neuabschlüssen derzeit zwischen 27,37 Euro und 41,65 Euro brutto...
24.3.2025
Der Umgang mit Schmutz und Müll in Wohnanlagen, insbesondere mit der Mülltrennung und Abfallbeseitigung sorgt immer wieder für Streit zwischen Bewohnern und Vermietern oder Eigentümern. Dieser Artikel...
6.2.2024
Gebäudeenergiegesetz ist seit 1. Januar in Kraft
Wohnhäuser, die jetzt in Neubaugebieten entstehen, müssen mit Heizungstechnik ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent regenerative Energie nutzen. So schreibt es das Gebäudeenergiegesetz...
29.1.2026
Wegweisendes BGH-Urteil
Mehr als das Doppelte seiner eigenen Nettokaltmiete verlangte ein Mieter für seine Wohnung während eines längeren Auslandsaufenthalts und bekam das von seinen Untermietern auch. Für den Vermieter war...