Kälte-Tipp zu Wasserleitungen in Gebäuden
Einfrierende Wasserleitungen und Zähler vermeiden
24.1.2019
Eine entsprechende Vorsorge ist vor allem bei längerer Abwesenheit, wie Urlaub, sinnvoll und in nicht zu Wohnzwecken genutzten Bereichen:
- Schließen Sie die Kellerfenster. Bei Mehrfamilienhäusern wird dies oft vernachlässigt, da sich keiner kümmert bzw. zuständig fühlt.
- Bei privaten Ein-/Zweifamilienhäusern sollten Sie alle außenliegenden und in unbeheizten Gebäudeteilen liegenden Wasserleitungen einkleiden bzw. isolieren. Wasserzähler können durch Umwicklung mit Holzwolle oder trockenen Lappen bzw. Textilien vor dem Einfrieren geschützt werden.
- Beheizen Sie ggfs. aktiv frostgefährdete Stellen während der Frostperiode, da eine Isolierung der Leitungen allein nicht ausreicht. Drehen Sie Heizkörper nie ganz zu, sondern stellen Sie den Thermostat auf Frostschutz (Sternchen am Thermostat).Kontrollieren Sie unbenutzte Räume regelmäßig und lassen Sie Wasserleitungen ggfs. von Fachleuten (Installationsbetrieben) entleeren.
- Entleeren bzw. entlüften Sie Gartenwasserleitungen und -zähler.
Das sollten Sie tun, wenn Zähler oder Leitungen doch eingefroren sind:
- Stellen Sie die eingefrorene Leitung sofort ab, eventuell muss sogar der Wasserhaupthahn geschlossen werden, damit beim Auftauen kein Wasser ausläuft und erhebliche Schäden verursacht.
- Tauen Sie die eingefrorenen Leitungen niemals mit offenem Feuer (z.B. Gasbrenner, Lötlampe) auf, da Brandgefahr besteht. Am besten sind zum Auftauen heiße Tücher, Heizmatten oder Wärmflaschen geeignet.
- Sollte der Wasserzähler beschädigt sein, benachrichtigen Sie die Störungsannahme.
Wenn die Leitung aufgetaut ist, sollten Sie das Wasser vorsichtig einlaufen lassen und die Leitung sofort auf Dichtheit prüfen. Im Zweifelsfall oder bei Schäden an der Leitung empfiehlt es sich, einen eingetragenen Vertrags-Installateur zu Hilfe nehmen.
Quelle: enercity AG
18.12.2024
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