Energetische Modernisierung: Neues Angebot für Hausbesitzer in Bayern
Die neue Förderung lässt sich mit den Programmen der Förderbank KfW kombinieren. Diese sind zum 1. August 2015 erweitert worden. So gibt es über das Programm 430 einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit, wenn entsprechende Energieeffizienz-Vorgaben erreicht werden. Über die Programme 151 und 152 können günstige Darlehen in Höhe von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit abgerufen werden. Wer eines dieser Programme nutzt und sich auf eine qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen stützt, erhält dafür im Programm 431 maximal 4.000 Euro zusätzlich als Zuschuss.
Mittlerweile lassen sich KfW-Darlehen ideal mit einem Bausparvertrag kombinieren, betont die Landesbausparkasse. Bei den entsprechenden Förderkrediten sind keine monatlichen Tilgungsleistungen erforderlich. Stattdessen können Zahlungen in einen Bausparvertrag fließen. Erst am Ende der Laufzeit von maximal zehn Jahren wird die Rückzahlung des KfW-Kredits in voller Höhe fällig. Ein bis dahin angesparter Bausparvertrag kann dann für die Tilgung verwendet werden und das KfW-Darlehen ablösen. Damit wird zugleich der Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erworben.
Die genauen Bedingungen und die Antragstellung finden Sie auf der Website Energieatlas.Bayern.
Quelle: LBS Bayerische Landesbausparkasse
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