Förderung energieeffizienter Maßnahmen

Energieberatung durch das BAFA noch attraktiver

Mittelständische Unternehmen und Hauseigentümer können künftig aus einem deutlich größeren Angebot an Energieberatern wählen. Der Beraterkreis für die Energieberatungs-Förderprogramme wird erweitert. 

Energieeffizienz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Das BMWi hält viele Info-Flyer auf seiner Website bereit. (Screenshot)
Energieeffizienz ist entscheidend für den Erfolg der Energiewende. Das BMWi hält viele Info-Flyer auf seiner Website bereit. (Screenshot)

Künftig können branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, solange diese die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Erweiterung gilt für die Förderprogramme "Energieberatung für Wohngebäude" (bislang: Vor-Ort-Beratung) und für die "Energieberatung im Mittelstand".

Wie bisher ist jedoch eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert hohen Qualitätsanforderung erforderlich.

Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" wurde im Zuge der Richtliniennovellierung umbenannt in "Energieberatung für Wohngebäude".

Förderung der Energieberatung bis zu zwölf Monate nach Bewilligung

Im Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" wird die Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der Beratungsleistungen weiterhin freiwillig bleiben. Die Frist für die Durchführung der Energieberatung nach der Bewilligung durch das BAFA wird auf neun Monate ausgeweitet.

Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung der Energieberatung durch das BAFA möglich. Zudem sind neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von 10 % der Beratungsausgaben leistet.

Die neuen Richtlinien wurden am 8. November 2017 Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Zu viele Förderprogramme  ̶  Wer blickt da noch durch?

Weiterführende Links:
www.bafa.de/ebw
www.bafa.de/ebm

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