Heizungsmodernisierung

BEG-Förderung für Wohnungswirtschaft kommt

Ab Spätsommer 2024 sollen auch gewerblich agierende Wohneigentümer staatliche Fördermittel zur Heizungssanierung beantragen können. Die KfW informiert: Vertreterinnen und Vertreter von Unternehmen können sich planmäßig ab Ende August im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungsförderung für ihre Immobilien stellen.

BILD: Adobestock/ Sanook, generated with AI
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Für richtlinienkonforme Heizungsrenovierungen, die seit 29. Dezember 2023 beauftragt oder umgesetzt wurden, ist bis zum 30. November 2024 auch eine nachträgliche Antragstellung möglich. Um die verfügbare finanzielle Unterstützung zeitnah zu erhalten, empfiehlt es sich, vorbereitende Schritte umgehend anzustoßen.

Finanzielle Anreize für energetische Sanierungen

Details zu den Förderprogrammen für Wohngebäude (459) und Nichtwohngebäude (522) finden sich in den FAQ des BMWK. Förderfähig sind sowohl Ausgaben beim Heizungstausch als auch für sonstige energetische Maßnahmen. Zudem bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen (359) von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit an.

Die Modernisierung der Heizungstechnik im Bestand ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zur Erreichung der Klimaziele.

Mit Material von Remeha

Gebäudeenergiegesetz ist seit 1. Januar in Kraft

In Neubaugebieten muss seit dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen.

Bestehende Öl- und Gasheizungen sind von den Regelungen nicht betroffen und können weiter genutzt werden. Auch wenn eine Reparatur ansteht, muss kein Heizungsaustausch erfolgen. Eine Heizungsanlage, die bereits im Einsatz ist, kann bis zum 31. Dezember 2044 betrieben und auch repariert werden. Ausnahme: Sollte die Heizungsanlage kein Brennwert- oder Niedertemperaturkessel sein, endet die Betriebsdauer längstens 30 Jahren nach Einbau.

Auch nach dem 1. Januar 2024 ist es möglich, alte fossile Heizungen gegen neue Öl- oder Gasheizungen auszutauschen. Allerdings müssen diese ab 2029 stufenweise ansteigende Anteile von grünen Gasen oder Ölen verwenden: Ab dem 1. Januar 2029 15 Prozent, ab dem 1. Januar 2035 30 Prozent und ab dem 1. Januar 2040 60 Prozent.

Weitere Informationen zur Förderung:
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | KfW
BMWK - Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) (energiewechsel.de)

Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: Das passende Förderprogramm für Unternehmen finden

Martina Eisinger

Redaktionelle Mitarbeiterin
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