Engagement der Wohnungswirtschaft zum Flüchtlingszustrom

Der Zustrom nach Deutschland von Menschen, die vor Krieg und Not flüchten, hält unvermindert an. Die deutsche Wohnungswirtschaft engagiert sich dafür, die Flüchtlinge und Asylbewerber menschenwürdig und integrationsfördernd unterzubringen. Bereits zwei Drittel der befragten GdW-Unternehmen setzen bereits Wohnungen zu diesem Zweck ein. Es gehe nicht allein um die Erstunterbringung, sondern auch um die längerfristige Integration, so Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

FOTO: PIXABAY/AIRUNIQUE
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Der GdW hat eine Resolution veröffentlicht. Darin fordern die Unternehmer unter anderem, dass der Bund unmittelbar für die Wohnraumförderung zuständig sein solle. Außerdem müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Wohnraumversorgung an die aktuelle Ausnahmesituation angepasst werden, damit umgehend mehr bezahlbarer Wohnraum für alle Menschen in Deutschlands Städten entstehen kann.

Die Forderungen der GdW-Wohnungswirtschaft:

  • Wir plädieren nachdrücklich für eine unmittelbare Zuständigkeit des Bundes für die Wohnraumförderung. Eine über die Kompensationsmittel hinausgehende Bundesförderung sollte als Zuschuss, nicht als Zinsverbilligung gewährt und über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren kontinuierlich erhöht werden. Die Förderung sollte zweckgebunden sein und für den Neubau sowie die Instandsetzung von leer stehenden Bestandsbauten verwendet werden.
  • Die Einführung der nächsten Stufe der Energieeinsparverordnung zum 1. Januar 2016 würde den Neubau von Wohnungen um ca. 7 Prozent verteuern. Aber auch der heutige Standard verhindert die Errichtung preisgünstigen Wohnraums. Wir schlagen daher eine bis 2020 befristete Absenkung der Anforderungen auf das Niveau der EnEV 2009 vor bei Beibehaltung der aktuellen Förderkonditionen.
  • Bei starren Vorgaben, wie z. B. beim Lärmschutz, sollten die Baugenehmigungsbehörden ermächtigt werden, eine Abweichung von 10 Prozent zu tolerieren.
  • Die kommunalen Bauämter müssen in der Regel personell deutlich besser ausgestaltet werden, um die Genehmigungsverfahren drastisch zu beschleunigen. Im Zweifel muss das Land bzw. der Bund die Verfahren an sich ziehen.
  • Wir halten es für erforderlich, dass die Wohnungsversorgung von den Bürgermeistern in den Städten und Gemeinden zur Chefsache erklärt wird. Die Kommunen müssen einen Wohnungsbaukoordinator benennen, den die Ländern bezahlen.
  • Bei der Erstunterbringung von Flüchtlingen in Altbeständen sollte Bestandsschutz gelten, damit keine zeitraubenden Baumaßnahmen den Einzug verzögern.
  • Die maximale Belegungsdichte in den Wohnungen darf die im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung geltenden Höchstgrenzen nicht überschreiten.
  • Länder, Landkreise und kreisfreie Städte müssen hinsichtlich der Kosten
    • der sozialen Betreuung (einschließlich Deutschkurse etc.) und
    • der Wiederherrichtung von unbewohnbaren Wohnungen finanziell ausreichend ausgestattet sein.
  • Es muss sichergestellt werden, dass Fördermittel für den geplanten Abriss von Wohnungen, die aufgrund der erhöhten Nachfrage vorübergehend zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt und erst zu einem späteren Zeitpunkt abgerissen werden, auch danach noch zur Verfügung stehen.
  • In einigen Fällen wird es – unabhängig von der Marktsituation – notwendig sein, auch über Neubauvorhaben im Außenbereich nachzudenken und den grundsätzlichen Vorrang der Innenentwicklung neu zu bewerten.
  • Sollte es europarechtliche Vorschriften geben, die keine Ausnahmeregelung für die aktuelle Notsituation vorsehen, wird die Bundesregierung gebeten, in Brüssel für entsprechende Ausnahmetatbestände einzutreten.

Die Resolution des GdW als PDF zum Herunterladen.

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