Schneller Bauen nach dem Ampel-Aus?
Zur Erleichterung des Wohnungsbaus möchte das Bundesbauministerium eine Bresche ins Baugesetzbuch schlagen. Vorgesehen ist unter anderem: Kommunen sollen unter bestimmten Bedingungen die Freiheit erhalten, neue Wohngebäude ohne Bebauungsplan errichten zu lassen.
Mit dem Paragraphen 246e Baugesetzbuch soll der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten vereinfacht und beschleunigt werden, in dem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Diese Ausnahme soll befristet sein bis Ende 2026 oder 2027.
Auch der Wohnungsbau durch Etagenaufstockungen und Dachausbauten soll erleichtert werden. Künftig sollen Erweiterungen von Gebäuden überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden muss. Bisher es diese Möglichkeit nur im Einzelfall.
In Innenstädten soll leichter verdichtet gebaut werden können, das heißt in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder auf Höfen. Bisher scheitert das daran, dass eine solche verdichtete Bebauung häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers entspricht.
Mit der sogenannten Genehmigungsfiktion geben die Bundesländer den kommunalen Bauämtern vor, dass beantragte Genehmigungen als erteilt gelten, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten über den Antrag entscheidet. Auch diese Regel soll allerdings Ende 2026 schon wieder auslaufen.
GdW: „Der Ruck für den Wohnungsbau ist der Entwurf nicht“
Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt der GdW die Bauerleichterungen, die der Paragraph 246e im Baugesetzbuch bringen würde. GdW-Präsident Axel Gedaschko schränkt nach der Anhörung allerdings ein: „Den notwendigen Ruck für den Wohnungsbau ermöglicht der Gesetzentwurf insgesamt leider noch nicht. Er bleibt vielfach auf halber Strecke stehen und sieht bei der Erstellung von Bauleitplänen nach wie vor schwierige Abwägungsprozesse vor.“ Der weitergehende Vorschlag des GdW lautet daher, den Wohnungsbau generell als ein Gut von „überragendem öffentlichen Interesse“ zu behandeln. Das würde Abwägungsprozesse erleichtern, beschleunigen und am Ende auch gerichtsfester machen. Das Baugesetzbuch müsse letztlich so gestaltet werden, dass das Bauen von Wohnungen gegenüber anderen Belangen regelmäßig im Vordergrund steht.
ZIA: „Bauerleichterungen dürfen nicht befristet werden“
Aus Sicht von ZIA-Präsidentin Iris Schöberl hat die geplante Novelle das Zeug, Investitionen in Wohnungsbau und dynamischere Innenstädte voranzutreiben. „Die Bundesregierung hat die Chancen sehr gut gesehen, aber noch nicht ganz ausgeschöpft“, kommentiert die ZIA-Präsidentin. Der Zentrale Immobilien Auschuss setzt sich dafür ein, dass Extra-Freiräume, die 2015 für den Bau von Flüchtlingsunterkünften geschaffen wurden, eins zu eins auf das Schaffen von Wohnraum ausgedehnt werden und schlägt vor, dass der entsprechende Paragraph 246 e unbefristet in das Baugesetzbuch aufgenommen wird.
„Gesetzgeber sollte Bauen mit BIM zur Regel machen“
Außerdem vermisst der ZIA konsequente Vorgaben für die komplette Digitalisierung der Genehmigungs- und Planungsprozesse. Die Novelle sehe keine Regelungen für vollständig digitale Bauverfahren und konsequente Implementierung von Building Information Modelling (kurz: BIM) vor. Dieses digitale Planungstool ermögliche es, von der ersten Idee an alle Beteiligten, beispielsweise auch das Facility Management, in Planungsprozesse einzubeziehen und so über den gesamten Lebenszyklus hinweg auch die bestmögliche Klimabilanz von Gebäuden zu erreichen.
GdW-Chef Gedaschko erinnert in seiner Stellung an die ungewisse Zukunft des Gesetzentwurfs nach dem Ampel-Aus und fordert vom Kanzler die Vertrauensfrage so kurzfristig wie möglich, um schnell den Weg für eine Neuwahl frei zu machen. (Red.)
Thomas Engelbrecht
