Editorial

Das Internet, das Smartphone und die IVV

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Es ist an der Zeit, die seit Jahren gepflegte Homepage der IVV, den Online-Nachrichtenkanal der Redaktion, zu renovieren. Das Internet verändert unseren Blick auf die Welt und die Lesegewohnheiten so radikal, wie es nur selten in der Geschichte passiert. Der Wandel ist epochal, vergleichbar in seiner Grundsätzlichkeit mit der Erfindung des Buchdrucks vor einem halben Jahrtausend. Martin Luther und die Reformation haben entscheidend von der schnellen und massenhaften Verbreitung seiner Thesen via Flugschriften profitiert. Und mit der Verbreitung der Bibel verband er die Forderung nach Bildung für das Volk, damit alle Menschen lesen lernen.

Nun will ich, um Himmels Willen, unser Fachmagazin nicht in die Nähe der großen historischen Figur des Reformators stellen, aber Verlag und Redaktion müssen sich selbstverständlich an veränderte Lesegewohnheiten anpassen. Zum Jahreswechsel hat unsere Web-Abteilung die Homepage der IVV neu aufgestellt. Nicht nur, dass alles anders und vielleicht etwas ungewohnt erscheint. Alle Fachbeiträge aus dem Heft sind jetzt auch auf der Homepage www.ivv-magazin.de zu finden. Die Online-Seiten passen sich jetzt noch besser an die Displays Ihrer Tablets und Smartphones an.

Eines tun wir freilich nicht, und dafür werden Sie als Kaufleute Verständnis haben: Wir publizieren nicht alle Inhalte im Netz kostenfrei. Es gibt Premiuminhalte, die ausschließlich unsere Abonnenten lesen können. Ab sofort können Sie unter zwei Abo-Modellen wählen. Mit „IVV-Complete“ steht Ihnen die gedruckte Ausgabe ebenso zur Verfügung wie das komplette Online-Angebot, inklusive E-Paper in Form eines Blätter-PDF. Leser, die lieber im Internet unterwegs sind, entscheiden sich für „IVV-Digital“. Damit können Sie papierlos auf sämtliche Inhalte aus Heft und Onlinekanal zugreifen. Beide Pakete beinhalten übrigens die Teilnahme an einem Webinar Ihrer Wahl pro Jahr. Webinar-Infos unter www.ivv-magazin.de/webinare-erleben. Bildung hat den Menschen stets vorangebracht – heute ebenso wie zu Luthers Zeiten.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) schreibt vor, dass zu Prozessen, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, der Verantwortliche Verfahrensverzeichnis führen muss. Insbesondere bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden muss der Verantwortliche...

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
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Artikel Das Internet, das Smartphone und die IVV
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