Fünf Jahre Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer
Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die sogenannten Einheitswerte für die Ermittlung der Grundsteuer gekippt, weil sie zu Ungleichbehandlungen führten. In den westdeutschen Ländern würden Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt, in den ostdeutschen Ländern aus dem Jahr 1935. Das Verfassungsgericht gab der Bundesregierung Zeit bis Ende 2019 für eine Grundsteuerreform. Die große Koalition und Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonten seither stets, man strebe eine unbürokratische und aufkommensneutrale Lösung an. Daran gibt es erhebliche Zweifel.
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Thomas Engelbrecht
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