Bundestag verabschiedet Reform

Fünf Jahre Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer

Der Bundestag hat im Oktober die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Das verabschiedete Gesetzespaket enthält auch eine verfassungsrechtliche Öffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, eigene Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer anzuwenden. Bis 2025 könnte sich die Steuerlandschaft zum Flickenteppich entwickeln.
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 Bild: Alexander Limbach, Adobe Photostock
Bild: Alexander Limbach, Adobe Photostock

Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die sogenannten Einheitswerte für die Ermittlung der Grundsteuer gekippt, weil sie zu Ungleichbehandlungen führten. In den westdeutschen Ländern würden Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt, in den ostdeutschen Ländern aus dem Jahr 1935. Das Verfassungsgericht gab der Bundesregierung Zeit bis Ende 2019 für eine Grundsteuerreform. Die große Koalition und Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonten seither stets, man strebe eine unbürokratische und aufkommensneutrale Lösung an. Daran gibt es erhebliche Zweifel.

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Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur

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Artikel Fünf Jahre Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer
Seite 17
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