Bundestag verabschiedet Reform

Fünf Jahre Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer

Der Bundestag hat im Oktober die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Das verabschiedete Gesetzespaket enthält auch eine verfassungsrechtliche Öffnungsklausel, die es den Bundesländern erlaubt, eigene Berechnungsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer anzuwenden. Bis 2025 könnte sich die Steuerlandschaft zum Flickenteppich entwickeln.
1105
 Bild: Alexander Limbach, Adobe Photostock
Bild: Alexander Limbach, Adobe Photostock

Mit seinem Urteil vom 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die sogenannten Einheitswerte für die Ermittlung der Grundsteuer gekippt, weil sie zu Ungleichbehandlungen führten. In den westdeutschen Ländern würden Grundstückswerte aus dem Jahr 1964 zugrunde gelegt, in den ostdeutschen Ländern aus dem Jahr 1935. Das Verfassungsgericht gab der Bundesregierung Zeit bis Ende 2019 für eine Grundsteuerreform. Die große Koalition und Bundesfinanzminister Olaf Scholz betonten seither stets, man strebe eine unbürokratische und aufkommensneutrale Lösung an. Daran gibt es erhebliche Zweifel.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Thomas Engelbrecht

Thomas Engelbrecht
Chefredakteur

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Fünf Jahre Zeit für die Neuberechnung der Grundsteuer
Seite 17
26.4.2022
Erklärungen zur Wertermittlung müssen eingereicht werden
Bis 31. Oktober müssen Immobilieneigentümer umfangreiche Daten über Grundstücke und Gebäude an die Finanzämter übermitteln. Die Recherche der geforderten Informationen kann sehr aufwendig sein.
2.2.2024
Steuern
Mieter können auch dann eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen geltend machen, wenn sie die Verträge nicht selbst abgeschlossen haben. Vielmehr genügt es im...
25.2.2022
Frist für den Zensus 2021: im Mai
Seit Jahresbeginn melden sich die Statistischen Landesämter bei Wohnungsunternehmen und Immobilienverwaltungen, denn bis spätestens 15. Mai müssen die Daten für den Zensus 2021 übermittelt werden. Die...
23.2.2023
Neuer Interessenverband der EPR-Software-Anbieter
Mit Gründung der „ERP Initiative Immobilienwirtschaft e.V.“ im November 2022 haben sich in Krefeld zahlreiche Softwareunternehmen für die Immobilienwirtschaft zusammengeschlossen.
28.1.2022
Die neue Bundesregierung meint es mit dem Wohnungsbau ernst. Das zeigt schon die Tatsache, dass es nach zwanzig Jahren endlich wieder ein eigenständiges Bundesbauministerium gibt, das seine Arbeit...
5.9.2024
Gesetz gegen Schrottimmobilien erhält breite Unterstützung
Mit Schrottimmobilien wird in Deutschland zum Teil ein dubioses Spiel betrieben. Bundesjustizminister Marco Buschmann spricht von einer „Schrottimmobilien-Mafia“, die ganze Stadtteile in die soziale...