Bis 2040 wird die Zahl der Menschen über 67 um fünf Millionen steigen“, heißt es seitens des Statistischen Bundesamtes. Und: Die geburtenstarken Jahrgänge der 60er-Jahre erreichen in einem absehbaren Zeitraum das Rentenalter. Bringt diese Entwicklung den Vermietern neue Chancen? Fest steht, Senioren gelten als verlässliche und pflegeleichte Mieter; sie fordern aber auch entsprechend altersgerecht gestaltete Wohnungsangebote. Vor allem das Bad sollte besondere Ansprüche erfüllen. Das haben betroffene Interessengruppen längst erkannt, so zum Beispiel die Initiative „Aktion Barrierefreies Bad“, ein Zusammenschluss der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS) und des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Das Projekt steht unter der Schirmherrschaft von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Barrierefreiheit schafft Wettbewerbsvorteile
Die Referentin dieser Initiative (ABB) Daniela Heinemann, bringt es auch gleich auf den Punkt: „Die Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum wächst und die Vermieter steigern so die Vermietbarkeit und die Attraktivität ihrer Immobilie.“
Alexander Wiech, vom Verband „Haus & Grund“ sieht das ähnlich: „In den kommenden zehn Jahren werden wir einige zehntausend Wohnungen altersgerecht herrichten müssen.“ Er geht noch einen Schritt weiter: „Wer eine barrierearme Wohnung anbieten kann, wird in den kommenden Jahren Vorteile gegenüber anderen Wettbewerbern haben.“ Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, erklärte in einem Interview mit dem ZVSHK-Medium „statement“: „Um der häuslichen Versorgung der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen gerecht zu werden, müssen alle mitdenken. Wohnungsbaugesellschaften, Planer, Architekten, Bauherren und die ausführenden Betriebe – alle sind gefordert …“ Die Nachfrage nach barrierearmen Wohnungen ist somit vorhanden, denn der demografische Wandel bietet neues Potenzial. Vermieter sind somit gut beraten, den entsprechenden Bedarf zu decken und marktgerecht zu handeln. Es sind jedoch umfangreiche und kostenintensive Maßnahmen erforderlich, keine Frage. Doch es werden auch umfangreiche Förderungsmöglichkeiten angeboten.
KfW erhöht Budget von 75 auf 100 Millionen
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die KfW fördern mit Investitionszuschüssen bauliche Maßnahmen in Wohngebäuden, um Barrieren zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen. Zu den typischen Modernisierungsmaßnahmen zählen der Einbau einer bodengleichen Dusche, das Entfernen von Türschwellen oder der Einbau von Aufzügen. Eine Meldung vom 3. Januar 2020 kam hier gerade passend: „Es gibt endlich wieder Mittel für altersgerechtes Umbauen. Daher können Renovierer ab sofort Anträge auf KfW-Zuschüsse aus dem Programm 455-B stellen“. Das KfW-Programm 455 B – „Altersgerecht Umbauen“ besteht im Bereich der Barrierereduzierung aus insgesamt sieben verschiedenen Förderbereichen. Diese waren eingefroren, stehen aber nun wieder neu und umfangreicher zu Verfügung. Für 2020 wurde das Budget von 75 auf 100 Millionen erhöht.
Gefördert werden Maßnahmen an Sanitärräumen wie Raumzuschnittsänderungen, ebenerdige Duschen, Modernisieren von Sanitärobjekten etc. Doch auch notwendige Anpassungen für die Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag (altersgerechte Assistenzsysteme, Bedienelemente, Stütz- und Haltesysteme etc.) können gefördert werden.
Beim KFW-Programm 455 ist der Vermieter jedoch nur berechtigt, wenn er der Eigentümer von lediglich einem Ein- oder Zweifamilienhaus ist, das maximal über zwei Wohneinheiten oder eine Wohnung verfügt, oder er der Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung ist. Der Vermieter könnte aber auch den Mieter dahingehend beraten, selbst einen Antrag zu stellen. Dann muss er als Vermieter nur noch zustimmen. Somit wäre der Zuschuss gesichert.
Neben der KfW fördern auch die Bundesländer über Förder- bzw. Investitionsbanken den altersgerechten Umbau mit zinsgünstigen Krediten. In Berlin ist das z. B. die Investitionsbank. Der Förderumfang beträgt hier 50.000 Euro pro Wohneinheit. (Zum Thema Fördermöglichkeiten siehe auch Infobox).
Verbesserte Rahmenbedingungen für Vermieter gefordert
Das Mitglied der Bundesgeschäftsführung Wiech vom Verband „Haus & Grund“ betont: „Je höher die Förderung – als Kredit, Zuschuss oder Steuererleichterung –, umso geringer fallen die Modernisierungsmieterhöhungen für die Mieter aus. Daran haben vor allem private Kleinvermieter ein Interesse, die ihre Mieter häufig persönlich kennen und nicht wollen, dass ihre langjährigen Mieter nach der Modernisierung ihre Miete nicht mehr bezahlen können.“ Wiech fordert hierfür eine unbürokratische Förderung. Er ist zudem der Ansicht, dass aufgrund der derzeit niedrigen Zinsen zinsgünstige Darlehen nur begrenzt wirken. „Direkte Zuschüsse sind oft hilfreicher als Kredite“, so der Experte von „Haus & Grund“.
Die Vereine innerhalb des Verbandes informieren ihre Mitglieder über die verschiedenen Fördermöglichkeiten und klären über mietrechtliche Fragen bei altersgerechten Modernisierungen auf. Angesprochen auf die Frage, wie rentabel eine derart barrierefreie Anpassung denn sein könnte, gibt sich Wiech eher zurückhaltend: „Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Ein barrierearmer Umbau kostet trotz aller Fördermaßen den Eigentümer viel Geld. Alle anderen Umstände, wie die generelle Vermietbarkeit der Wohnung, spielen mindestens eine ebenso große Rolle.“ Was bleibt, ist die wachsende Zahl älterer Menschen und die guten Rahmenbedingungen als Chance zu nutzen für einen verbesserten und bedarfsgerechten Wohnungsmarkt.
Robert Schütz
Robert Schütz
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