Seit Januar 2025 scheint eine Trendwende eingetreten zu sein: In Deutschland stiegen die Zulassungszahlen für Elektroautos um 53,5 Prozent. Gleichzeitig kritisierten 40 Prozent der Befragten einer YouGov-Studie die unzureichende Zahl an Ladestationen hierzulande. Angesichts des expandierenden Marktes für Elektrofahrzeuge steigt die Nachfrage nach geeigneten Lademöglichkeiten – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Doch welche Ladeinfrastruktur ist für Immobilienbesitzer und Mieter sinnvoll, und welche Aspekte müssen bei Wartung und Abrechnung von Ladestationen berücksichtigt werden?
Wallbox versus Ladesäule
Für Immobilienbesitzer stellt sich die Frage, ob sie eine Wallbox in der eigenen Garage installieren oder eine Ladesäule für mehrere Mieter oder Nutzer im Quartier bereitstellen sollten. Dabei ist zwischen zwei grundlegenden Arten von Ladestationen zu unterscheiden:
- AC-Ladestationen: Diese Ladestationen nutzen Wechselstrom und bieten eine standardisierte Möglichkeit zum Laden des Elektrofahrzeugs. Sie sind als Wallboxen für private Haushalte weit verbreitet. Sie laden das Fahrzeug über den normalen Stromanschluss, was langsamer ist als über DC-Ladesäulen, da die Ladeleistung begrenzt ist.
- DC-Ladestationen: Diese sogenannten Schnellladesäulen sind vor allem im öffentlichen Raum oder in großen Quartieren zu finden. Sie ermöglichen eine deutlich schnellere Ladegeschwindigkeit, da der Wechselstrom bereits an der Ladesäule in Gleichstrom umgewandelt wird.
Für den privaten Bereich ist die Wallbox meist die gängigste Wahl. Diese wird direkt an das Hausstromnetz angeschlossen und ermöglicht es den Bewohnern, ihr Elektroauto bequem zu Hause aufzuladen. Die Wallbox bietet den Vorteil, dass sie den Ladevorgang über Nacht erledigen kann, was für viele Besitzer von Elektrofahrzeugen eine enorme Zeitersparnis bedeutet.
Installation: Was muss vorab geprüft werden?
Bevor eine Wallbox oder Ladesäule installiert werden kann, sind einige wichtige Voraussetzungen zu beachten. Zunächst muss der vorhandene Stromanschluss überprüft werden, da nicht jedes Gebäude ausreichend Leistung für mehrere Ladepunkte bietet. In Bestandsgebäuden ist es oft notwendig, den Stromanschluss entsprechend aufzurüsten. Hierbei kann ein intelligentes Lade- und Lastmanagement hilfreich sein, das den Stromverbrauch effizient verteilt und eine Überlastung des Netzes verhindert. Für Neubauten gelten seit dem Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastrukturgesetzes (GEIG) sowie des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes (WEMoG) klare Vorgaben: Bei Neubauten von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen ist die Installation von Leitungsinfrastruktur – z. B. Leerrohren – für jeden Stellplatz verpflichtend vorzusehen, um die spätere Einrichtung von Ladepunkten zu ermöglichen. Auch bei größeren Renovierungen bestehender Gebäude mit mehr als zehn Stellplätzen greift das GEIG: Es schreibt ebenfalls die Schaffung einer Ladeinfrastruktur vor, wobei mindestens ein Ladepunkt errichtet werden muss.
Die Wartung der Ladeinfrastruktur
Die Wartung der Ladeinfrastruktur ist ein weiterer wichtiger Aspekt. Besonders, wenn mehrere Nutzer eine Ladesäule im Quartier teilen, ist eine regelmäßige Wartung und Prüfung nötig, um die Sicherheit der Ladepunkte zu gewährleisten. Zusätzlich müssen Ladepunkte regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden, um Ausfälle oder Gefahren zu vermeiden. Für die langfristige Nutzung und Wartung empfiehlt es sich, mit einem spezialisierten Anbieter wie Minol zusammenzuarbeiten. Das Lösungspaket Minol Drive – powered by GP Joule Connect bietet nicht nur die Planung und Installation der Ladeinfrastruktur, sondern auch umfassende Wartungs- und Serviceleistungen an.
Wie funktioniert die Abrechnung?
Eine der größten Herausforderungen im Bereich der E-Mobilität ist die Abrechnung des verbrauchten Stroms. Hier gibt es zwei grundsätzliche Szenarien:
- Private Nutzung (einzelne Wallbox): Wird die Wallbox ausschließlich von einem einzigen Mieter oder Hausbewohner genutzt, erfolgt die Abrechnung direkt über den normalen Stromzähler der Wohnung. In vielen Fällen kann dies unkompliziert über den Haushaltsstromzähler erfolgen.
- Gemeinschaftliche Nutzung (mehrere Nutzer): Wenn mehrere Mieter oder Nutzer eine Wallbox im gleichen Gebäude oder Quartier verwenden, muss der Stromverbrauch den einzelnen Fahrzeugen zugeordnet werden. Dies erfolgt über eine smarte Abrechnungslösung, bei der jeder Ladevorgang mit einer Ladekarte oder App erfasst wird. Die eichrechtskonforme Abrechnung sorgt dafür, dass jeder Nutzer nur den Strom bezahlt, den er auch tatsächlich verbraucht hat.
Im Lösungspaket Minol Drive sind Tarifierung, Zugangskontrollen und Abrechnung der Ladevorgänge inklusive. Dadurch wird eine faire und transparente Abrechnung gewährleistet, während der administrative Aufwand für Immobilienverwalter minimiert wird
Die Fördermöglichkeiten
Die Investition in Ladeinfrastruktur wird durch verschiedene staatliche Förderprogramme unterstützt. So fördert die KfW in bestimmten Bundesländern den Ausbau von Ladepunkten für private Haushalte und Unternehmen. Auch im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur gibt es finanzielle Anreize. Wer eine Wallbox oder eine größere Ladesäule installieren möchte, sollte sich rechtzeitig über aktuelle Fördermöglichkeiten informieren. In vielen Fällen können die Installationskosten durch Fördergelder erheblich gesenkt werden, was den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Wohngebäude und Quartiere deutlich attraktiver macht.
Elektroautos sind kein Nischenprodukt mehr.Immobilienbesitzer, -verwalter und Bauträger, die heute in Ladeinfrastruktur investieren, können nicht nur zur Reduktion von CO2-Emissionen beitragen, sondern auch den Wert ihrer Immobilien langfristig steigern.
Patrik Sartor

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