Beschlussfassung in der WEG zu Steckersolargeräten
Bislang wurde die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerkes vorwiegend als bauliche Veränderung im Sinne von § 20 WEG betrachtet, was einen Beschluss mit einfacher Mehrheit erforderte. Durch die Ergänzung von § 20 Absatz 2 Satz 1 WEG ist nun geregelt, dass die Anbringung einer solchen Anlage nicht mehr als ‚normale‘ bauliche Veränderung, sondern als privilegierte Maßnahmen gilt. Damit hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf einen Gestattungsbeschluss: „Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die […] 5.
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Eva Kafke
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