COVID-19-Pandemie

Sorgen Sie für die Spülung der Trinkwasser-Installationen

Die „COVID-19”-Pandemie hat zur Stilllegung vieler öffentlicher Einrichtungen, von Gebäuden und Produktionsstätten geführt. Wo kein Wasser mehr gebraucht wirkt, steigt die Gefahr der Verkeimung von Trinkwasser-Installationen. Für diesen Fall braucht es Spülpläne – auch um teure Folgekosten zu vermeiden.
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Pour drinking water into the glass with copy space Bild: stock.adobe.com/Phawat
Pour drinking water into the glass with copy space Bild: stock.adobe.com/Phawat

Die Betreiber von Trinkwasser-Installationen müssen, unabhängig vom auslösenden Ereignis und möglicherweise sogar angeordneter Schließung eines Gebäudes, einen bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasseranlage sicherstellen. Mindestens alle drei Tage sind dafür sämtliche Entnahmestellen manuell oder automatisch so lange zu öffnen, bis ein vollständiger Wasseraustausch im vorgelagerten Rohrleitungsnetz erfolgt ist. Bei länger anhaltender Nutzungsunterbrechung sind die notwendigen Maßnahmen gemäß VDI-Richtlinien 6023 zu ergreifen.

Umgehend Spülplan aufstellen

Eine solche länger andauernde Betriebsunterbrechung sollten die Betreiber von Trinkwasser-Installationen möglichst durch geeignete Spülmaßnahmen vermeiden. Denn eine vorübergehende Stilllegung der Trinkwasser-Installation kann bei Wiederinbetriebnahme durch Spülung, Desinfektion und Probenahme beträchtliche Zusatzkosten und, je nach Alter der Anlage, beispielsweise in Bestandsgebäuden sogar zu Ausfällen der gesamten Trinkwasser-Installation führen. Hohe Sanierungskosten wären die Folge.

Das kann durch die Aufstellung und Umsetzung eines Spülplans verhindert werden, nach dem ein unterwiesener Mitarbeiter per Hand den bestimmungsgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation aufrechterhält und diese Spülmaßnahmen auch entsprechend dokumentiert.

Warmwasserbereitung nicht abschalten

Eine Abschaltung der Warmwasserbereitung zur Einsparung von Energie für die Zeit der Schließung oder Betriebsunterbrechung ist ebenfalls nicht zu empfehlen: In Speichern befinden sich große Mengen Trinkwasser, die dann stagnieren und selbst durch die beschriebenen Spülmaßnahmen nicht ausreichend ausgetauscht werden. Damit ist auch die geforderte Betriebstemperatur von 60/55 °C gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 551 (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) zur Verhinderung bakteriellen Wachstums nicht mehr gegeben. Ebenso verhindert das bloße Weiterbetreiben einer Warmwasserzirkulation ohne das Öffnen der Entnahmestellen kein Legionellenwachstum.Der unveränderte Weiterbetrieb der Warmwasserbereitung ist damit deutlich wirtschaftlicher und hygienischer als der fragliche Effekt kurzzeitiger Energieeinsparungen.Auch die Zudosierung von Desinfektionschemikalien ist während einer Phase der Betriebsunterbrechung oder reduzierten Nutzung der Trinkwasser-Installation nicht zu empfehlen. Sie verstößt gegen das Minimierungsgebot gemäß Trinkwasserverordnung (TrinkwV) und sorgt außerdem für eine höhere Korrosionsgefahr.

Hinweise zur Wiederinbetriebnahme

Ist die Stilllegung einer Trinkwasser-Installation in einem Gebäude nicht zu vermeiden, sollte diesebefüllt bleiben und am Hausanschluss an der Hauptabsperrarmatur abgesperrt werden. Ist eine Wohnung und kein ganzes Gebäude betroffen, ist die Absperrarmatur in der Zuleitung zur Wohnung abzusperren.

Bei Wiederinbetriebnahme genügt es üblicherweise, alle Entnahmestellen zu öffnen und das Wasser bis zur Temperaturkonstanz abfließen zu lassen. Wurde die Trinkwasser-Installation entleert oder war sie ohne Nutzung länger als sechs Monate befüllt, sollte ein Handwerksunternehmen mit der sicheren Wiederinbetriebnahme beauftragt werden. Dazu gehört unter anderem eine gründliche Spülung sämtlicher Rohrleitungen gemäß DVGW-Arbeitsblatt W 557 und DIN 806-4 und eine mikrobiologische Probenahme. Weitere Hinweise für die fachgerechte Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen finden sich zudem in den einschlägigen Merkblättern des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) und des Bundesindustrieverbands Technische Gebäudeausrüstung (BTGA).

Bei untersuchungspflichtigen Trinkwasser-Installationen empfiehlt sich darüber hinaus nach einer solchen länger andauernden Nutzungsunterbrechung auf jeden Fall eine mikrobielle Beprobung des Trinkwassers.

Literaturhinweise

  • Quelle: Viega

Redaktion (allg.)

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