Cybersicherheit in vernetzten Wohngebäuden

Von der Kür zur Pflicht?

Je weiter die Digitalisierung in Wohngebäuden fortschreitet, umso wichtiger wird die Cybersicherheit der darin verbauten Smart Home-Produkte und vernetzten Prozesse. Noch gibt es für Wohnungsunternehmen keine Pflicht, einen IT-Grundschutz in vernetzten Wohngebäuden nachzuweisen. Doch das könnte sich ändern.

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Jan Frederik Harksen, GF der Zuhause Plattform GmbH (rechts), demonstriert, wie Smart Living über seine Plattform funktioniert. Links neben ihm steht Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, danach folgen Markus Terboven (Vorstandsmitglied der Gewobag), Angelika Schöttler (Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg) und Snezana Michaelis (Vorstandsmitglied der Gewobag). Bild: Gewobag
Jan Frederik Harksen, GF der Zuhause Plattform GmbH (rechts), demonstriert, wie Smart Living über seine Plattform funktioniert. Links neben ihm steht Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, danach folgen Markus Terboven (Vorstandsmitglied der Gewobag), Angelika Schöttler (Bezirksbürgermeisterin von Tempelhof-Schöneberg) und Snezana Michaelis (Vorstandsmitglied der Gewobag). Bild: Gewobag

Die Digitalisierung ist in Wohngebäuden in vollem Gang. Mehr als sieben Millionen Haushalte nutzten in 2020 mindestens eine Smart Home-Anwendung. Am häufigsten zum Einsatz kamen intelligente TV- und Audio-Anlagen (5,8 Mio.), Energiemanagementlösungen (5,1 Mio.) sowie Komfort- und Lichtfunktionen (5,1 Mio.). Bis 2024 wird sich die Zahl der Haushalte fast verdoppeln, schätzt das Marktforschungsinstitut Statista. In etwa jedem sechsten Haushalt wäre dann wenigstens eine haus- oder energietechnische Gebäudefunktion „schlau“ und wahrscheinlich mit dem Internet der Dinge („Internet of Things“, kurz „IoT“) verbunden.

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Dagmar Hotze

Dagmar Hotze
Fachautorin

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Artikel Von der Kür zur Pflicht?
Seite 16 bis 19
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