„Zuverlässige und vollständige Daten sind wichtig“
Welches sind die wesentlichen Vorteile von Energiemanagementsystemen?
Energiemanagementsysteme sind Software-Lösungen, die hauptsächlich Verbrauchsdaten verarbeiten und in einen Kontext bringen, um ein strukturiertes und holistisches Bild der Verbräuche von Objekten darzustellen. Voraussetzung dafür ist das Vorhandensein von verlässlichen, unterjährigen Verbrauchsdaten, wie zum Beispiel Strom, Gas, Wärme und Wasser, auf die Energiemanagementsysteme zurückgreifen. Deshalb arbeiten der Messstellenbetrieb und Energiemanagementsysteme auch Hand in Hand. Des Weiteren ermöglichen Energiemanagementsysteme mittels zahlreicher Kennzahlen die Erstellung umfangreicher Berichterstattungen. Zudem können konkrete Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, wie zum Beispiel die Optimierung von Wärmeerzeugungsanlagen, die bedarfsgerechte Wartung der Anlagen, ein hydraulischer Abgleich oder Dämmungsbedarf abgeleitet werden.
Was sind nach Ihrer Erfahrung die größten Hürden für Verwalter oder Betreiber von Immobilien, ein Energiemanagementsystem zu implementieren oder es implementieren zu lassen?
Zunächst ist es wichtig, dass verlässliche und vollständige Daten über alle Sparten vorliegen, die regelmäßig (täglich) übermittelt werden. Die Daten sollten aus einer Quelle kommen und einen einheitlichen Standard erfüllen, da sonst erst eine aufwendige Vereinheitlichung und Bereinigung der Daten erforderlich wäre. Möglich ist dies im Rahmen des digitalen Messstellenbetriebs, dem sogenannten Smart Meter Rollout. Darüber hinaus ist ein Change Management im Unternehmen unabdingbar. Es ist wichtig, dass klar kommuniziert wird, welche Ziele mit der Einführung eines Energiemanagementsystems verfolgt werden und wie diese erreicht werden sollen. Außerdem müssen die entsprechenden Strukturen im Unternehmen geschaffen werden. Die bestehenden Abteilungen müssen bei der Einführung und Umsetzung der Maßnahmen einbezogen und Prozesse der Entscheidungsfindung müssen vorab definiert und kommuniziert werden.
Was kann getan werden, um solche Lösungen den Immobilienmanagern und -betreibern hierzulande schmackhaft zu machen?
Es wurden bereits viele Regularien eingeführt, wie zum Beispiel das Brennstoffemissionshandelsgesetz BEHG (2019) zur Besteuerung der CO2-Emissionen ab 2022 und CO2-Zertifikate ab 2026 sowie das CO2-Stufenmodell. Seit Anfang 2023 müssen Vermieter zwischen 10 und 90 Prozent der CO2-Steuer tragen. Die CO2-Reportingpflicht und die geplante Novellierung des GEG, das laut §71.a die Einführung digitaler Energiemonitoring-Technik zur kontinuierlichen Überwachung und Analyse der Verbräuche vorsieht, unterstützt darüber hinaus die Identifikation von Effizienzverlusten. Neben den vielen bereits bestehenden gesetzlichen Regularien ist es generell wichtig, dass das Bewusstsein dafür, dass von Energiemanagementsystemen alle – Mieter und Vermieter – gleichermaßen profitieren, geschärft wird, denn sie ermöglichen sowohl Energieeinsparungen als auch Prozessoptimierungen.
Welche Rolle spielen dabei die ESG-Kriterien – und können diese mithilfe von Energiemanagementsystemen zumindest in Bezug auf Energie besser erfüllt werden?
ESG-Kriterien spielen eine wichtige Rolle, denn Energiemanagementsysteme ermöglichen ein rechtskonformes Reporting. Sie unterstützen darüber hinaus dabei, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden zu identifizieren, durch die bestehende ESG-Scores von Objekten oder Beständen kurzfristig deutlich verbessert werden können.
Was ist für den Verwalter im Umgang mit solchen Systemen wichtig?
In der Tat müssen Mitarbeiter, die sich bspw. heute um das technische Anlagenmanagement kümmern, geschult werden, um sich mit der Nutzung eines Energiemanagementsystems vertraut zu machen. Darüber hinaus könnten weitere Schulungsmaßnahmen erforderlich sein, wie für die Definition, Planung und Umsetzung der Maßnahmen sowie zum ESG-Reporting.
Zum Haupttext: Energiemanagementsysteme für ESG-Bewertungen bewirken Zusatzinfos online
Die Fragen stellte Frank Urbansky
Frank Urbansky
Anhang | Größe |
---|---|
Beitrag als PDF herunterladen | 409.8 KB |
◂ Heft-Navigation ▸