Eichenprozessionsspinner muss beseitigt werden

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Wenn ein Grundstück von den Raupen des Eichenprozessionsspinners befallen wird, sieht das extrem beängstigend und bedrohlich aus. Tausende der Tiere siedeln sich in solchen Fällen auf Bäumen oder Hauswänden an. Um die Verbreitung der Insekten zu verhindern, müssen solche sogenannten Gespinstnester wegen der damit verbundenen Gesundheitsgefahr für Anwohner und Passanten tunlichst entfernt werden. Die Brennhaare der Raupen können bei Kontakt zu Ausschlägen, Husten und sogar zu Asthma führen. Die Behörden können den Eigentümer des Anwesens zur Beseitigung der Nester durch eine Fachfirma verpflichten – zumindest dann, wenn eine Absperrung des betroffenen Baumes nicht möglich ist. Die Ausgaben dafür muss der Grundstücksbesitzer selbst tragen und kann sie nicht der öffentlichen Hand in Rechnung stellen.

Verwaltungsgerichtshof München

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Urteil vom 11. 06. 2019

Az.: 10 CS 19.684

Literaturhinweise

  • Quelle für alle Urteile: LBS Infodienst Recht & Steuern

Redaktion (allg.)

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Artikel Eichenprozessionsspinner muss beseitigt werden
Seite 48
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