Kein Abriss trotz akuter Brandgefahr

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Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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In einem Hof befand sich ein kleiner, nicht genehmigter Anbau von rund 14 Quadratmetern. Unter anderem wurden dort Gegenstände aus einem Bistro gelagert und Raucher konnten sich hier aufhalten. Die Baubehörde drängte wegen akuter Brandgefahr auf einen Abriss und ordnete sofortige Vollziehung an. Der Eigentümer akzeptierte das nicht und verwies darauf, dass er Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt habe. Das Oberverwaltungsgericht stimmte ihm zu. Zunächst hätte man behördlicherseits das weniger belastende Mittel, nämlich die Nutzungsuntersagung, wählen müssen. Erst danach wäre der sofortige Abriss in Frage gekommen.

OVG Sachsen-Anhalt

Urteil vom 29.09.2021

Az.: 2 M 64/21

Redaktion (allg.)

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