Dem allgemeinen Sprachgebrauch nach ist ein Hausboot etwas anderes als ein Gebäude. Doch unter bestimmten Voraussetzungen kann diese schwimmende Unterkunft in rechtlicher Hinsicht ähnlich behandelt werden wie eine normale Immobilie. Das musste der Besitzer eines überwiegend stationär genutzten Hausbootes zu seinem Leidwesen erfahren. Die Behörden verlangten von ihm eine sofortige Beseitigung des Bootes, weil dafür keine Baugenehmigung vorliege. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein stützte diese Rechtsauffassung.
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