Balkon-Solaranlagen im Miet- und WEG-Recht

Warum Sonnenenergie die Gemüter erhitzen kann

Angesichts der Klimaschutz- und Energiediskussion haben mehr Wohnungseigentümer den Wunsch, einen Teil ihres Stroms mit Kleinanlagen selbst zu erzeugen. Oder ihre Mieter wollen eine mobile Photovoltaik-Anlage an ihrem Balkon befestigen. Was Verwalter über Mini-Solaranlagen wissen müssen, um Konflikte in der Gemeinschaft zu verhindern.

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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Klein-Solaranlagen, die in der Regel an der Balkonaußenseite angebracht werden, erhöhen den Anteil der erneuerbaren Energien beim Haushaltsstrom. Die erzeugte Energie wird über eine Steckdose eingespeist. Seit einiger Zeit gibt es viele faltbare Solarmodelle, die einfach zu installieren sind. Neben einem oder mehreren Modulen ist für den Betrieb ein Wechselrichter nötig, der den Gleichstrom in haushaltsüblichen Wechselstrom umwandelt. Scheint die Sonne läuft der Stromzähler des Netzanbieters langsamer. An Sonnentagen können die Stecker-Anlagen bis zu 20 Prozent des benötigten Haushaltsstroms erzeugen.

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Kai-Peter Breiholdt

Kai-Peter Breiholdt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner bei Breiholdt Rechtsanwälte

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Artikel Warum Sonnenenergie die Gemüter erhitzen kann
Seite 44 bis 45
6.11.2023
Balkonsolaranlagen im Miet- und WEG-Recht
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