BauO: Schottergärten sind keine Grünflächen
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03. Mai 2023, 13:21 Uhr
1. Sogenannte Schottergärten stellen regelmäßig keine Grünflächen im Sinne der Landesbauordnungen (z.B. § 9 Abs. 2 NBauO) dar.
2. Ob ein Grundstücksteil eine Grünfläche darstellt, hängt davon ab, ob der naturbelassene oder angelegte und mit Pflanzen bewachsene Teil die Fläche prägt.
3. Schotter, Kies, Steine, Stein- oder Betonelemente etc. sind zulässig, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2023 – 1 LA 20/22
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Dr. Olaf Steckhan
RA, FA für Bau- und Architektenrecht, Referent, wronna+partner.gbr, IVD Nord e. V.
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Artikel BauO: Schottergärten sind keine Grünflächen
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