BauO: Schottergärten sind keine Grünflächen
1. Sogenannte Schottergärten stellen regelmäßig keine Grünflächen im Sinne der Landesbauordnungen (z.B. § 9 Abs. 2 NBauO) dar.
2. Ob ein Grundstücksteil eine Grünfläche darstellt, hängt davon ab, ob der naturbelassene oder angelegte und mit Pflanzen bewachsene Teil die Fläche prägt.
3. Schotter, Kies, Steine, Stein- oder Betonelemente etc. sind zulässig, wenn sie sich dem Bewuchs dienend zu- und unterordnen.
(Leitsätze des Bearbeiters)
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 12.01.2023 – 1 LA 20/22
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Dr. Olaf Steckhan

◂ Heft-Navigation ▸