05. Oktober 2020, 11:02 Uhr
1. Die aufgrund einer allgemeinen „Coronaverordnung“ eines Bundeslandes zum Schutz vor Infektionen mit dem Covid-19-Virus angeordnete Schließung von Geschäftslokalen stellt eine öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkung dar, die keinen Mangel an der Mietsache begründet und somit nicht zur Mietminderung führt.
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Artikel Keine Mietminderung wegen Covid-19-Pandemie
Seite 36 bis 37
3.6.2024
Gastbeitrag: Eine vielversprechende Investitionsmöglichkeit
26.10.2023
CO2-frei, enttechnisiert, energieautark










