1. Gerät ein Akku während des Ladevorganges in Brand, haftet der pflichtwidrig handelnde Mieter für die in der Folge am Eigentum Dritter entstehenden Schäden.
2. Ein Gewerberaummieter handelt bereits pflichtwidrig, wenn er Lithium-Ionen-Akkus größeren Formats, etwa von sogenannten Akkuschraubern oder auch E-Bikes, auf oder in unmittelbarer Nähe von brennbaren Gegenständen, zum Beispiel Holzregale, lädt, ohne dass es darauf ankommt, ob dem Mieter beim Laden Bedienungsfehler oder Ähnliches unterlaufen.
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Dr. Olaf Steckhan

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