Verträge sind einzuhalten
Mieterin kann Versorgung mit öffentlich-rechtlichen Programmen verlangen.
AG Dortmund, Urteil vom 08. 10. 2019 – 425 C 5770/19
Problemstellung
Häufig ist in Mietverträgen eine bestimmte Ausstattung der Wohnung auch in technischer Hinsicht geregelt. Daraus ergibt sich das Problem, wie Vermieter auf eine deutliche Veränderung technischer Gegebenheiten, hier im Bereich der Nutzung von Medien, reagieren können.
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