Verträge sind einzuhalten

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Bild: Bits and Splits/stock.adobe.com
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Mieterin kann Versorgung mit öffentlich-rechtlichen Programmen verlangen.

AG Dortmund, Urteil vom 08. 10. 2019 – 425 C 5770/19

Problemstellung

Häufig ist in Mietverträgen eine bestimmte Ausstattung der Wohnung auch in technischer Hinsicht geregelt. Daraus ergibt sich das Problem, wie Vermieter auf eine deutliche Veränderung technischer Gegebenheiten, hier im Bereich der Nutzung von Medien, reagieren können.

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Artikel Verträge sind einzuhalten
Seite 52 bis 53
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