Der Staat pumpt zwei Milliarden in den Heizungskreislauf

Alte Heizungspumpen sind häufig wahre Stromfresser. Da sie im Verborgenen arbeiten, bleibt die Energieverschwendung meist unentdeckt. Das soll jetzt anders werden. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert den Kauf neuer Pumpen bis 2020 mit fast zwei Milliarden Euro.

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Hydraulischer Abgleich und Austausch alter Thermostatventile: auch dafür gibt es jetzt Zuschüsse vom Staat. FOTO: ZVSHK
Hydraulischer Abgleich und Austausch alter Thermostatventile: auch dafür gibt es jetzt Zuschüsse vom Staat. FOTO: ZVSHK

Am 1. August hat das Bundeswirtschaftsministerium zwei neue Förderprogramme für die Energiewende im Heizungskeller gestartet: Das Förderproramm zur Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich sowie die Förderung von Brenn­stoffzellen-Heizungen. Mit der Optimierung von bestehenden Heizungsanlagen sollen schnell und kostengünstig Effizienzgewinne und damit CO2-Einsparungen erzielt werden. Die Regierung erhofft sich bis 2020 jährlich den Austausch von bis zu 2 Mio. Pumpen und 200.000 hydraulische Abgleiche. Damit sollen rund 1,8 Mio. Tonnen CO2-Emissionen vermieden werden.

Gegenstand der Förderung sind zwei Maßnahmen:

  • Pumpenaustausch: Gefördert wird der Austausch alter Pumpen durch hocheffiziente Pumpen für Heizung und Warmwasser.
  • Optimierung des Heizungsbetriebs: Die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei bestehenden Heizsystemen wird ebenfalls bezuschusst. Dabei stimmt ein Fachbetrieb alle Komponenten der Heizungsanlage aufeinander ab und optimiert diese für die Gebäudenutzung. Ergänzend zum hydraulischen Abgleich werden auch weitere Investitionen und Optimierungen an der bereits installierten Anlage gefördert (z. B. Austausch von Thermostatventilen).

Eine Kombination von Pumpenaustausch und Heizungsoptimierung ist möglich und sinnvoll. Bezuschusst werden die Fördermaßnahmen jeweils mit bis zu 30 Prozent, maximal 25.000 Euro. Durch die Optimierung bestehender Heizsysteme können Effizienzgewinne schnell erzielt werden. So könne der Austausch einer alten ineffizienten Pumpe durch ein hocheffizientes Modell zu einer Energieersparnis von bis zu 80 Prozent führen. Beim hydraulischen Abgleich wird das bestehende Heizsystem so optimiert, dass nur noch so viel Wärme verbraucht wird, wie auch benötigt wird. Kalte oder zu heiße Heizkörper gehören dann der Vergangenheit an.

Einführung der Brennstoffzellen-Heizung
Zusätzlich geht das Bundeswirtschaftsministerium mit dem neuen Programm für stationäre Brennstoffzellen-Heizungen an den Start. Ziel des neuen Programms ist es, stationäre Brennstoffzellen-Heizungen zur gleichzeitigen hocheffizienten Strom- und Wärmeerzeugung breitenwirksam am Markt zu etablieren. Der Energielieferant der Brennstoffzelle ist Wasserstoff, der in einem chemischen Verfahren aus Erdgas gewonnen wird. Neben der effektiven Nutzung von Erdgas und der damit verbundenen Verringerung von CO2-Emissionen, bietet die Technologie gegenüber vergleichbaren konventionellen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen den Vorteil eines besseren Verhältnisses von elektrischer Energie zu nutzbarer Abwärme zur Beheizung von Gebäuden.

Eigentümer von Wohngebäuden können beim Kauf einer Brennstoffzellen-Heizung attraktive Zuschüsse erhalten. Die Förderung gibt es für stationäre Brennstoffzellenheizungen in den Leistungsklassen von 0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung in neuen und bestehenden Wohngebäuden. Die Förderhöhe ist gestaffelt nach der elektrischen Leistung der Anlage. Die Beantragung erfolgt über die KfW mit dem Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“. Weitere Informationen unter www.kfw.de/433. Anträge können bei der KfW gestellt werden. Zudem steht das KfW-Infocenter unter 0800 5399002 zur Verfügung.

Mindestalter der Pumpen
Gefördert wird der Austausch von Pumpen, die älter als zwei Jahre sind. Beim Austausch muss darauf geachtet werden, dass die neue Pumpe bestimmte Effizienzanforderungen erfüllt.

So funktioniert das Antragsverfahren
Das Antragsverfahren selbst liegt in der Hand des Kunden. Förderberechtigt sind alle privaten Hausbesitzer und Gebäudebetreiber. Bevor der Austausch in die Wege geleitet wird, muss man sich im Online-Portal des Bundesministeriums für Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Erst dann kann man den Handwerker beauftragen. Nach der Auftragsabwicklung und der Begleichung der Handwerkerrechnung kann diese zusammen mit dem Förderantrag beim BAFA eingereicht werden. Anschließend wird die Förderung in Höhe von 30 Prozent an den Antragssteller ausgezahlt.

Hier finden Sie weiterführende Links, Infos und eine Checkliste zum Antragsverfahren.

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Quellen: Bundeswirtschaftsministerium, WILO SE

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Heft 09/2016 erscheint am 5. September.

Schwerpunkt: Ist das Wohnungseigentumsgesetz von 1951 noch zeitgemäß?

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Redaktion (allg.)

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