23. November 2009, 14:48 Uhr
Richten Bäume Schaden an, haftet dafür der Grundstücksbesitzer. Es kommt nicht darauf an, wer die Bäume gepflanzt hat. In diesem Fall hatte sich auf einem Grundstück eine mitgekaufte große Fichte so prächtig entwickelt, dass die Wurzeln nicht nur Nachbars Garten unterwanderten, sondern zudem an einer dort stehenden Garage nagten und einen Riss in der Wand verursachten. Die Richter gaben der Klage des Garagenbesitzers statt, der Baum musste gefällt werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Besitzer haftet für Bäume










