Außerordentliche Kündigung und Schadensersatz

Gericht: AG
Urteil vom: 31.10.2013
Aktenzeichen: 37 C 333/13
Stadt: Saarbrücken

1106
Bild: mrmohock/stock.adobe.com
Bild: mrmohock/stock.adobe.com

Ein Mieter, der nach einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs die Miete nachzahlt, die Kündigung aber akzeptiert, bleibt dem Vermieter bei vorzeitigem Auszug für den dadurch entstehenden Mietausfall schadensersatzpflichtig.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Außerordentliche Kündigung und Schadensersatz
1.8.2024
Genehmigung zur Hundehaltung
Die Kläger (Mieter) hatten von dem Beklagten (Vermieter) eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus gemietet. In dem Mietvertrag hieß es, dass der Vermieter sich die Zustimmung...
5.2.2024
Kündigung des Mietvertrags
Die Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken betrifft einen Sachverhalt, der an sich unproblematisch eine außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnte, wenn es denn der...
6.11.2023
Kaufrecht
Bestandsimmobilien werden üblicherweise mit einem sogenannten Gewährleistungsausschluss, das heißt dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, verkauft. Stellt sich nach Kaufvertragsabschluss heraus, dass...
29.1.2026
Selbst wenn der Erwerber eines mit einem Zweiparteienhauses bebauten Grundstücks eine Wohnung in dem Objekt bereits bezogen hat, steht ihm kein persönliches Kündigungsrecht gem. § 573a Abs. 1 BGB...
17.10.2024
Betriebskosten in der Mietverwaltung
Zu den nicht umlagefähigen Nebenkosten zählen alle Nebenkosten, die in keinem Zusammenhang mit den Mieter:innen der Immobilie stehen. Hierzu zählen zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung der...
26.10.2026
Interview zu Mietrecht II
Für das Mietrecht sind weitere Reformen geplant. Nach der Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2029 sind laut dem Gesetzesentwurf „Mietrecht II“ einige Änderungen zu erwarten. Andreas Griebel...