Gewährleistungsfrist beim Bau- und Architektenvertrag nicht verkürzbar
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09. Dezember 2013, 11:10 Uhr
Die gesetzliche Verjährungsfrist von 5 Jahren für bauwerksbezogene Gewährleistungsansprüche kann nicht durch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bauunternehmers oder Architekten auf 2 Jahre verkürzt werden.
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