Hausgeld und Betriebskosten - zwei Paar Schuhe
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06. Februar 2014, 11:44 Uhr
Die Hausgeldabrechnung darf nicht ohne weitere Prüfung auf die Betriebskostenabrechnung übertragen werden. Der Miteigentümer hat letztere in eigener Verantwortung gegenüber dem Mieter zu erstellen.
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