Nachbarrecht schließt öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht aus

Gericht: AG
Urteil vom: 26.11.2013
Aktenzeichen: 512 C 6/13
Stadt: Dortmund

1106
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Die nachbarrechtlichen Vorschriften über die Duldung eines Überbaus zur Wärmedämmung eines Gebäudes schließen öffentlich-rechtliche Verträge nicht aus.

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