IVD veröffentlicht berufspolitischen Kanon

Die Mitgliederversammlung des Immobilienverbands IVD hat am 4. Mai auf dem Deutschen Immobilientag in Stuttgart den berufspolitischen Kanon des Verbandes angenommen. Hauptziel der Forderungen ist es, die Qualität der Dienstleistungen anzuheben und die Wettbewerbsfähigkeit der Immobilienberufe in Deutschland gegenüber der europäischen Konkurrenz zu sichern.

Als wichtigste Forderung an die Politik hat der IVD formuliert, die heutigen Vorschriften zur Gewerbeerlaubnis an die Erfordernisse der Zeit anzupassen und den verbindlichen Sach- und Fachkundenachweis vor Erteilung einer Gewerbeerlaubnis gemäß § 34 c GewO einzuführen sowie die Erlaubnispflicht auf die Tätigkeit der Immobilienverwalter auszudehnen. Damit müssten Immobilienmakler und Verwalter vor Aufnahme der beruflichen Tätigkeit ihre Qualifikation für den Beruf nachweisen.

„Mehr als ein Jahr lang haben die Gremien des IVD auf Bundesebene und in den Regionalverbänden an dem nun vorgelegten berufspolitischen Kanon des IVD gearbeitet und die Positionen des Verbandes zur Berufspolitik zusammengetragen“, sagt Jens-Ulrich Kießling, Präsident des IVD. Es bestehe Einvernehmen im Vorstand des Verbandes, dass in Zukunft eine höhere berufliche Qualifikation vor der Aufnahme des Berufes nachgewiesen werden müsse. Die einfache Erteilung der Gewerbeerlaubnis als Voraussetzung zur Aufnahme des Berufs des Immobilienmaklers oder des Immobilienverwalters muss nach Auffassung des IVD-Vorstands der Vergangenheit angehören.

„Wir sind uns darüber im Klaren, dass mit einer Anhebung der Qualifikation vor der Erteilung der Gewerbeerlaubnis nicht jedes Fehlverhalten einzelner Angehöriger der Immobilienberufe verhindert wird“, so Kießling. „Wir haben daher aus dem berufspolitischen Kanon ein ganzes Bündel an Maßnahmen abgeleitet, deren Umsetzung teilweise bereits begonnen hat.“ Dazu zählt, dass sich die seit 2008 eingerichtete Ombudsstelle Immobilien künftig auch für Nicht-Mitglieder des IVD und andere Immobilienverbände öffnen soll. Außerdem werden die Standes- und Wettbewerbsregeln des IVD kontinuierlich fortentwickelt. In einem ersten Schritt er-arbeiten die Gremien des IVD Wohlverhaltensregeln für gute kaufmännische Sitten der Immobilienberufe. Aus diesen Regeln soll ein neuer „Code of Ethics“ entstehen. Ein weiteres Ziel des ist, die Schriftform beziehungsweise Textform der Maklerverträge gesetzlich zu verankern. „Viele Konflikte zwischen Kunden und Immobilienfirmen können dann vermieden werden, wenn zwischen den Beteiligten die Verträge und alle folgenden Vereinbarungen schriftlich fixiert werden“, erklärt Kießling. „Maklerverträge kommen bisher häufig mündlich und durch ein konkludentes Verhalten von Verbrauchern und Immobilienfirmen zustande. Aus Gründen der Rechtssicherheit liegt es im Interesse aller Beteiligten, wenn diese Vereinbarungen schriftlich fixiert werden.“ Zu guter Letzt soll die Versicherungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter – wie dies im IVD bereits vorgeschrieben ist – gesetzlich verankert werden. Der IVD setzt sich daher für eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen in der Gewerbeordnung und der Makler-Bauträgerverordnung (MaBV) ein.

„Die Weiterentwicklung der vorhandenen Standes- und Wettbewerbsregeln des Im-mobilienverbandes IVD und die Ausgestaltung von Wohlverhaltensregeln am Immobilienmarkt wird in den kommenden Jahren ein wichtiges Anliegen des IVD sein. Diese Wohlverhaltensregeln ergänzen die berufspolitischen Leitlinien des IVD auf dem Weg zu einer besseren Anerkennung der Immobilienberufe und ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung. Deshalb sehen wir die Verabschiedung des berufspolitischen Kanons durch den IVD Bundesvorstand und die Vorstellung dieses Kanons auf der Mitgliederversammlung des IVD als einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer besseren gesetzlichen Verankerung der berufspolitischen Regeln für Immobilienmakler, Verwalter und Sachverständige in Deutschland und Europa an“, erläutert Kießling.

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