Caren Lay spricht von „Millionen illegaler Mieten“ in Deutschland
In der konstituierenden Sitzung des Bauausschusses unter Leitung von Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Die Linke) wurde Caren Lay in das Amt gewählt. Lay ist seit Oktober 2009 Mitglied des Deutschen Bundestages und war seit 2016 Sprecherin für Mieten-, Bau- und Wohnungspolitik der Fraktion Die Linke. Die Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters steht noch aus. Die Fraktion Die Linke hatte nach einer Vereinbarung des Ältestenrates, basierend auf der Fraktionsstärke, das Vorschlagsrecht für den Vorsitz im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen der 21. Legislaturperiode.
Der Ausschuss zählt 30 ordentliche Mitglieder: Die CDU/CSU-Fraktion ist in dem Gremium mit zehn Parlamentariern vertreten, die AfD-Fraktion mit sieben, die SPD-Fraktion mit sechs, die Fraktion Bündnis90/Die Grünen mit vier und die Fraktion Die Linke mit drei Abgeordneten.
CDU/CSU: Lutz Brinkmann, Wilhelm Gebhard, Mechthild Heil, Michael Kießling, Axel Knoerig, Jan-Marco Luczak, Lars Rohwer, Johannes Rothenberger, Katja Strauss-Köster, Emmi Zeulner
AfD: Carolin Bachmann, Marc Bernhard, Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Strauß, Bastian Treuheit
SPD: Hendrik Bollmann, Jürgen Coße, Angelika Glöckner, Heike Heubach, Philipp Rottwilm, Dirk Vöpel
Bündnis 90/Die Grünen: Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Kassem Taher Saleh
Die Linke: Katalin Gennburg, Caren Lay, Sahra Mirow.
Linke will Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts
Einen Tag nach der konstituierenden Sitzung des Bauausschusses beriet der Bundestag in erster Lesung einen von der Linken eingebrachten Entwurf „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten“. Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an.
Caren Lay eröffnete ihre Rede im Bundestag mit dem Hinweis auf „illegale Mieten“ in Deutschland. Es würden gemäß Mietspiegel Millionen überhöhte und damit illegale Mieten verlangt. Aufgrund der Rechtslage, die in jedem Einzelfall den Nachweis verlange, dass der Vermieter eine individuelle Notlage ausnutze, hätten die Kommunen die Prüfung solcher Fälle eingestellt.
Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro.
Redaktion (allg.)
