Mehr Geld für Wärmepumpen im Marktanreizprogramm
Noch mehr Geld erhält, wer sein Haus zusätzlich dämmt. Voraussetzung für den sogenannten Effizienzbonus, der die Basisförderung um die Hälfte aufstockt, ist eine Gebäudehülle, die den Anforderungen eines KfW-Effizienzhauses 55 entspricht. Der Effizienzbonus gilt nur in Wohngebäuden.
Die technischen Fördervoraussetzung bleiben gegenüber der letzten Novelle im vergangenen Jahr unverändert: Luft/Wasser-Wärmepumpen müssen mindestens eine JAZ von 3,5 nachweisen, für erdgekoppelte Systeme gilt eine Mindest-JAZ von 3,8 in Wohngebäuden bzw. eine JAZ von 4,0 in Nichtwohngebäuden; der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage ist in jedem Fall Pflicht. In Neubauten ist eine Förderung weiterhin grundsätzlich nicht möglich.
KfW-Teil des MAP: Förderung von Großwärmepumpen gilt auch im Neubau
Auch beim gewerblichen Teil des Marktanreizprogrammes, dem sogenannten KfW-Teil, gibt es Verbesserungen: Zukünftig erhält ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss auch, wer eine effiziente Großwärmepumpen über 100 Kilowatt im Neubau installiert.