Mieterstromprojekte haben es künftig leichter

Die regierenden Koalitionspartner einigten sich jetzt zu Nachbesserungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG). Demnach werden künftig Mieterstrommodelle ermöglicht. Mieter könnten dann aus quartier- oder hauseigenen EEG-Anlagen, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Strom vom Dach oder Keller beziehen, ohne dass eine EEG-Umlage fällig wird. Die Konditionen zum Strombezug sollen zwischen Vermieter und Mieter frei verhandelbar sein. Die Einigung begrüßt u.a. der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen ausdrücklich.

FOTO: FOTOLIA/FINECKI
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Mieterstrom ist Strom, der in den Wohnquartieren erzeugt und nicht ins allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern direkt von den Mietern genutzt wird. Dadurch bleibt der Strom vor Ort und entlastet das Netz.

Es gibt derzeit noch eine weitere Hürde für den Mieterstrom. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. „Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“, forderte GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Das Parlament soll nun das Bundeswirtschaftsministerium ermächtigen, eine entsprechende Verordnung für Mieterstrom zu erlassen.

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