In Deutschland sind immer mehr Steckersolargeräte (sog. „Balkonkraftwerke“) in Betrieb. Noch im Juni dürfte bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) die Marke von einer Million registrierten Steckersolargeräten erreicht werden. Das ergab eine aktuelle Schätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft auf Basis von BNetzA-Daten. Der Verband geht davon aus, dass die Millionen-Marke inzwischen überschritten wurde, da zahlreiche Nachmeldungen erfahrungsgemäß erst mit einigen Wochen Zeitverzug bei der BNetzA eingehen.
Ein Ende des Solarbooms auf Balkonien sei nicht in Sicht: Laut einer repräsentativen YouGov-Bevölkerungs-Umfrage im Auftrag des Bundesverbandes Solarwirtschaft von Ende 2024 planten in diesem Jahr acht Prozent der Befragten die Anschaffung eines Steckersolargerätes. Weitere neun Prozent könnten sich dies zu einem späteren Zeitpunkt vorstellen. Allein zwischen Jahresbeginn und Ende April 2025 wurden rund 135.000 neue Geräte in Betrieb genommen – ein Plus von 36 Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die Leistung der in diesem Zeitraum neu installierten „Balkonkraftwerke“ sei sogar um rund 75 Prozent gestiegen.
Verbraucher können Solarmodule selbst in Betrieb nehmen
Steckersolargeräte seien vor allem für Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern eine sinnvolle und niederschwellige Möglichkeit, einen Teil ihres Strombedarfs kostengünstig selbst zu decken und damit ihre Stromrechnung spürbar zu entlasten. Die Investition in ein Steckersolargerät amortisieren sich nach BSW-Angaben in der Regel schon innerhalb weniger Jahre. Die Bundesregierung hatte in den letzten Jahren die Nutzung von Steckersolargeräten deutlich vereinfacht, unter anderem mittels einer Erlaubnispflicht durch Vermieter und Wohnungseigentümer. Allerdings gilt nach wie vor: Mieter benötigen die Erlaubnis ihrer Vermieter, Wohnungseigentümer brauchen einen Beschluss ihrer Gemeinschaft.
Das Solarmodul eines Balkonkraftwerks kann laut Angaben der Verbraucherzentrale über 25 Jahre eingesetzt werden und 250 bis 280 kWh pro Jahr erzeugen. Wohnungseigentümer mit einem Stromverbrauch von 1.500 kWh pro Jahr könnten demzufolge bis zu 20 Prozent ihres Grundbedarfs mit einem Balkonkraftwerk decken.
Geringe Leistung der Module macht Handhabung einfach
Steckersolargeräte unterscheiden sich von klassischen Photovoltaikanlagen insbesondere dadurch, dass die Leistung der Solarmodule und die Anschlussleistung des Wechselrichters (AC-Leistung) so begrenzt ist, dass eine Gefährdung der vorhandenen Elektroinstallation und damit ihrer Betreiber praktisch auszuschließen ist. Die Modulleistung eines Steckersolargeräts darf maximal 2.000 Watt und die Anschlussleistung nach VDE-Normenentwurf maximal 800 Watt Wechselstromleistung betragen.
Eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist innerhalb eines Monats Pflicht.
Nur Geräte ohne Batteriespeicher gelten als Steckersolargeräte. Systeme mit Speicher müssen hingegen zurzeit noch von einer Elektrofachkraft installiert und zusätzlich auch beim Netzbetreiber angemeldet werden.
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