Es ist soweit: Bundesrat ermöglicht virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen und erleichtert Nutzung von Steckersolargeräten
Virtuelle Eigentümerversammlungen sollen Kosten sparen und Fachkräfte entlasten
Die virtuelle Versammlung eröffnet dabei die Möglichkeit, auch unterjährig Entscheidungen unkompliziert und kostengünstig zu treffen. Lange Anfahrtswege oder die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten entfallen. Außerdem können Personengruppen teilnehmen, für die es vorher aufgrund der räumlichen Entfernung, familiärer Verpflichtungen oder Mobilitätseinschränkung nur schwer möglich war. Keineswegs bedeutet das Gesetz, dass Eigentümerversammlungen (ETV) nun ausschließlich virtuell stattfinden.
Die virtuelle Versammlung ist neben Präsenz und hybrid nur eine weitere Möglichkeit zur Durchführung. Die Eigentümergemeinschaft muss dabei die Einführung einer virtuellen ETV mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen. Der Beschluss gilt für drei Jahre. Außerdem müssen WEG, die jetzt einen Beschluss zur virtuellen Versammlung fassen, bis einschließlich 2028 mindestens einmal jährlich eine Präsenzversammlung durchführen. Darauf kann aber durch einstimmigen Beschluss verzichtet werden.
Beschlüsse zeitnah treffen
Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und bei einer wachsenden Anzahl verwalterloser Gemeinschaften stellt die Regelung eine deutliche Erleichterung dar, besteht doch jetzt die Möglichkeit, Eigentümergemeinschaften ausschließlich digital zu verwalten. Im Hinblick darauf, dass Wohnungseigentümergemeinschaften vor großen finanziellen Herausforderungen stehen – wie beispielsweise der energetischen Sanierung bei zeitlich begrenzten Förderprogrammen – können nun zeitnahe Beschlüsse getroffen werden.
Das Gesetz muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Jetzt leichter: die Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken
Das Gesetz erleichter auch den Einsatz von Steckersolargeräten, die zur dezentralen Energieerzeugung beitragen. Diese kleinen Solaranlagen können einfach in die Haushaltssteckdose gesteckt werden und leisten somit einen weiteren Beitrag zur Energiewende. Ein Antrag auf Gestattung zur Anbringung solcher Geräte kann nun nur noch detailliert begründet abgelehnt werden, da sie jetzt ebenfalls als privilegierte Maßnahme gelten. Auch ihre Registrierung wird einfacher. Mit der neuen Gesetzeslage wird auch die Übertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten vereinfacht, um den Bau Erneuerbarer-Energien-Anlagen voranzutreiben.
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Der Branchenverband der Immobilienverwalter VDIV Deutschland zeigt sich zufrieden mit der Entscheidung des Bundesrats.
Quelle: VDIV
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