Energiewende | Photovoltaik: Ausbau steigt

85 Prozent mehr Sonnenstrom von Dächern und Freiflächen

Während es viel politischen Streit um das geringe Tempo beim Ausbau der regenerativen Energieerzeugung gibt, meldet die Solarwirtschaft einen neuen Rekord: 2023 sind mehr als eine Million neue Solaranlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung installiert worden, mehr als jemals zuvor. Getragen wird der Boom hauptsächlich von Eigenheimbesitzern.

Immobilienbesitzern und Eigentümergemeinschaften soll es einfacher gemacht werden, Eigenstrom zu produzieren und an Wohnungsnutzer zu verteilen. Foto: Adobestock/dusanpetkovic1
Immobilienbesitzern und Eigentümergemeinschaften soll es einfacher gemacht werden, Eigenstrom zu produzieren und an Wohnungsnutzer zu verteilen. Foto: Adobestock/dusanpetkovic1

Das meldet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zum Jahreswechsel. Der BSW bezieht sich auf Daten der Bundesnetzagentur, wonach Solarstromsysteme mit einer Spitzenleistung von rund 14 Gigawatt auf Dächern und Freiflächen neu in Betrieb genommen wurden. Das seien 85 Prozent mehr Photovoltaik-Leistung als im Vorjahr 2022 (rd. 7,5 GW). Die inzwischen in Deutschland installierten rund 3,7 Millionen Photovoltaik-Systeme produzierten im vergangenen Jahr 62 Milliarden Kilowattstunden und deckten damit rund 12 Prozent des deutschen Stromverbrauchs.

135 Prozent Plus auf den Dächern von Eigenheimen

Mit rund sieben GW entfiel die Hälfte der 2023 neu installierten Solarstromleistung auf das Heimsegment, das gegenüber dem Vorjahr 2022 mit einem Plus von 135 Prozent nach BSW-Angaben besonders kräftig zulegen konnte. 31 Prozent der 2023 neu installierten Solarstromkapazität (rd. 4,3 GW) wurde im Rahmen ebenerdig errichteter Solarparks realisiert (rd. 40 Prozent plus ggü. 2022).

Wachsendes Interesse an Steckersolargeräten

Erfreulich sei zudem, dass auch immer mehr zur Miete lebende Haushalte inzwischen von preiswerter Solartechnik profitieren. Rund 270.000 Steckersolargeräte – sogenannte „Balkonkraftwerke“ – wurden in Deutschland laut dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur allein 2023 neu in Betrieb genommen. Dies stellt mehr als eine Vervierfachung im Vergleich zur Anzahl der im Jahr 2022 neu gemeldeten Steckersolargeräte dar. Aufgrund ihrer relativ geringen spezifischen Leistungen machen "Balkonkraftwerke" an der 2023 insgesamt in Deutschland neu installierten PV-Leistung jedoch lediglich knapp zwei Prozent aus. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, im Rahmen des Solarpakets I Mieterinnen und Mieter den Zugang zu preiswertem Solarstrom weiter zu erleichtern, unter anderem mittels einer bürokratiearmen „gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“.

„Solarnovelle“ des Wohnungseigentumsgesetzes steht an

Damit selbstnutzende Wohnungseigentümer in Eigentümergemeinschaften stärker als bislang Strom aus Solaranlagen nutzen können, hat das Justizministerium das Wohnungseigentumsgesetz überarbeitet. Die Novelle befindet sich derzeit auf der Zielgeraden der parlamentarischen Beratungen.

Bislang wurde die Installation eines sogenannten Balkonkraftwerkes vorwiegend als bauliche Veränderung im Sinne von § 20 WEG betrachtet, was einen Beschluss mit einfacher Mehrheit erfordert. Durch die Ergänzung von § 20 Absatz 2 Satz 1 WEG ist nun geregelt, dass die Anbringung einer solchen Anlage nicht mehr als ‚normale‘ bauliche Veränderung, sondern als privilegierte Maßnahmen gilt. Damit hat jeder Eigentümer einen Anspruch auf einen Gestattungsbeschluss.

Auch Mieter können Steckersolaranlage verlangen

Analog zum Wohnungseigentumsgesetz hat der Gesetzgeber Steckersolargeräte auch in den Katalog der privilegierten baulichen Veränderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen. In BGB § 554 Absatz 1 Satz 1 heißt es nun „Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter baulichen Veränderungen der Mietsache erlaubt, die […] der Stromerzeugung durch Steckersolargeräte dienen“. Der Mieter hat also einen Anspruch darauf, dass sich der Wohnungseigentümer bemüht, einen entsprechenden Beschluss in der Eigentümerversammlung herbeizuführen.

Das Modell der gemeinschaftlichen Stromversorgung für ein Gebäude

Der Betrieb von Steckersolaranlagen durch einzelne Haushalte ist zu unterscheiden von der Stromerzeugung mittels PV-Anlage auf dem Dach eines Gebäudes durch die Gemeinschaft der Eigentümer. Dieses Modell soll unbürokratischer werden als das bisherige Mieterstrommodell, das sich nur wenig verbreitet.

Konkret sieht das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung so aus: Ein Vermieter, eine Eigentümergemeinschaft oder ein Dritter (z.B. Dienstleister) betreibt eine PV-Anlage des Gebäudes und gibt den erzeugten Strom an die Bewohner im Gebäude weiter. Diese Weitergabe wird weitestgehend von Lieferantenpflichten und den damit einhergehenden Informations- und Rechnungslegungspflichten nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) befreit. Vor allem ist der Betreiber nicht – wie im Mieterstrommodell – zur Lieferung des Reststroms aus dem Netz verpflichtet. Die Nutzer im Haus können den Solarstrom selbst verbrauchen. Überschüssiger Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und nach dem EEG vergütet. Zusätzlich benötigten Strom beziehen die Verbraucher über ihren jeweiligen selbst gewählten Versorger.

Umfrage lässt ungebrochenes Interesse an PV-Strom erkennen

Angesichts weiter steigender Strompreise und attraktiver Förderkonditionen erwartet der Bundesverband Solarwirtschaft 2024 eine anhaltend hohe Nachfrage nach Photovoltaikanlagen. Im jetzt angelaufenen Jahr planten mehr als 1,5 Million private Immobilienbesitzer die Errichtung einer Solaranlage auf ihrer Dachfläche. Dies geht aus den Ergebnissen einer YouGov-Repräsentativbefragung im Auftrag des BSW hervor, an der Mitte Dezember gut 1.000 Immobilienbesitzer teilnahmen. Danach könnten sich 69 Prozent der Eigentümer von Wohnimmobilien, die über geeignete Dachflächen verfügen, vorstellen, eine Solaranlage auf ihrer Dachfläche zu errichten. 16 Prozent planten dies bereits in den kommenden zwölf Monaten. (Red.)

Alle bisher erschienenen Fachartikel der IVV zum Thema Balkonkraftwerke / Solarsteckeranlagen in einem Dossier.:

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