Kleine Solaranlagen für die Balkonmontage sind derzeit sehr beliebt. Wie die Statista-Grafik auf Basis von Daten der Bundesnetzagentur zeigt, wurden im Jahr 2023 mehr als 267.000 dieser sogenannten Balkonkraftwerke in Deutschland in Betrieb genommen. Gegenüber 2022 ist das ein Plus von rund 175.000 Anlagen (+195 Prozent). Im laufenden Jahr sind bis Anfang August bereits rund 225.000 Anlagen neu hinzugekommen. Der Vorjahreswert dürfte damit am Jahresende erneut deutlich übertroffen werden.
Ein Balkonkraftwerk ist ein Photovoltaikmodul, welches über einen Stecker für die Steckdose oder zugelassenen Spezialstecker für Spezial-Steckdosen und einen integrierten Wechselrichter verfügt. Haushalte mit Balkon oder Terrasse können mit dieser Mini-Solaranlage Strom für den eigenen Bedarf beziehen und so einen Beitrag zur Energiewende leisten und die Stromrechnung reduzieren.
Das Solarmodul eines Balkonkraftwerks* kann laut Angaben der Verbraucherzentrale über 25 Jahre eingesetzt werden und ca. 250 bis 280 kWh pro Jahr erzeugen. Wohnungseigentümer mit einem Stromverbrauch von ca. 1500 kWh pro Jahr könnten demzufolge bis zu 20 % Ihres Grundbedarfs mit einem Balkonkraftwerk decken. Die Anschaffungskosten liegen derzeit in etwa zwischen 400 und 1.000 Euro.
Der Gesetzgeber hat für Balkokraftwerke eine Obergrenze von 600 Watt als Einspeiseleistung festgelegt, in diesem Rahmen darf jeder die Anlage selbst anschließen, in Betrieb nehmen und vereinfacht anmelden. Diese Obergrenze wurde im Mai 2024 auf 800 Watt angehoben.
* Der Begriff "Balkonkraftwerk" ist keine geschützte Bezeichnung.
Quelle: Statista.com Infografiken
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Was gilt es aus rechtlicher Sicht zu beachten und wer muss welche Genehmigungen einholen? Wer haftet im Fall von Schäden? Wie sieht es mit dem Rückbau aus? Ziel des Seminars ist es, über die aktuellen rechtlichen Grundlagen für Balkonkraftwerke zu informieren und praxistaugliche Lösungen für den Verwalteralltag zu vermitteln. Es wird auch Musterformulierungen für die Beschlussfindung geben.
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Weiterbildung anerkannt nach § 34c Abs. 2a GewO i. V. m. § 15b Abs. 1 MaBV. Sie erhalten eine Teilnahmebstätigung sowie die ausführlichen Präsentationsunterlagen.