Mietpreisbremse wirkt in Bayern nur bedingt

Das Immobilienportal immowelt.de meint eine Tendenz ausgemacht zu haben, dass Wohnungssuchende in bayrischen Städten höhere Mieten einplanen müssten als noch vor einem Jahr. Ausgewertet wurden die auf dem Portal eingestellten Wohnungen und Häuser inklusiver Neubauten und kernsanierten Objekten für die die Mietpreisbremse nicht gilt.

Schön und relativ preisgünstig wohnen in Rosenheim. FOTO: PIXELIO/P.DIRSCHER
Schön und relativ preisgünstig wohnen in Rosenheim. FOTO: PIXELIO/P.DIRSCHER

Demnach wurde in München ein drastischer Anstieg von 2015 auf 2016 von 15 Prozent  auf aktuell 17,30 Euro pro Quadratmeter (Median) verzeichnet. Auf den Preis würde sich der starke Zuzug und die große Nachfrage niederschlagen. Der Neubau kann dieser Entwicklung bislang nicht ausreichend entgegenwirken. Gründe hierfür seien unter anderem strenge Regularien und der Mangel an freiem Bauland.

In Neu-Ulm stiegen die Mieten zwischen 2015 und 2016 ebenfallsum 15 Prozent auf 10,20 Euro pro Quadratmeter. Die "Innovationsregion Ulm" ziehe mit guten Karriere- und Arbeitsbedingungen besonders junge Familien an.

Auffällig in der Auswertung sind Ingolstadt und Landsberg am Lech. Beide Städte zeigten sich im vergangenen Jahr recht preisstabil (+3 bzw. -2 Prozent). In diesem Jahr weist Ingolstadt allerdings einen Sprung um 14 Prozent auf (11,40 Euro) und auch in Landsberg am Lech (9,40 Euro) steigen die Preise um satte 12 Prozent.

Geringer Anstieg in Rosenheim und Würzburg
Ein geringerer Anstieg als im Vorjahr ist in Rosenheim (9,60 Euro) und Würzburg (9,80 Euro) erkennbar. Hier liegt das Preisplus bei 3 beziehungsweise 2 Prozent und damit deutlich unter den Vorjahreswerten (+9 und +12 Prozent).

Mietpreisbremse
Seit dem 1. Juni 2015 können die Bundesländer für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt die Mietpreisbremse verhängen. Bei Wiedervermietung von Bestandsimmobilien darf die Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent angehoben werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: Neubauten sowie umfassend sanierte Wohnungen sind vom Gesetz nicht betroffen. Außerdem gilt der Bestandsschutz: Kein Vermieter muss die Miete senken - auch nicht, wenn er die Wohnung neu vermietet.

Artikel "Mietpreisbremse - Gesetz hinterlässt keine Bremsspuren" in IVV immobilien vermieten & verwalten 08/2916

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