05. März 2010, 10:22 Uhr
Ein Wohnungseigentümer hielt unter anderem 30 Giftschlangen und mehrere Pfeilgiftfrösche. Der Nachbar ekelte sich. Das Gericht sprang ihm zur Seite. Eine derart latente Bedrohung bräuchten die Nachbarn nicht hinzunehmen. Diese Art der Tierhaltung sei nicht mehr als ordnungsgemäßer Gebrauch der Eigentumswohnung einzustufen. Trotz artgerechter, sicherer Unterbringung könne nicht ausgeschlossen werden, das Tiere unkontrolliert entwichen. Die Reptilien mussten entfernt werden.
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel 30 Schlangen
27.10.2025
EU-Regelwerk für Künstliche Intelligenz
7.7.2026
6. Fachkongress der IW.2050










