12. November 2009, 08:47 Uhr
Wird in einem Altbau in die Speisekammer einer Wohnung ohne Bad eine Dusche installiert, so kann der Vermieter keine Mieterhöhung verlangen. Nach dem Berliner Mietspiegel handelt es sich bei der Maßnahme nicht um die Errichtung eines Bades.
Redaktion (allg.)
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Artikel Altbausanierung
27.10.2025
Runderneuerung von Badewannen und Duschflächen










