17. November 2009, 16:01 Uhr
Vermieter sind berechtigt, die Kosten für den Kauf eines Laubsaugers und eines Schneeräumgerätes als Betriebskosten auf ihre Mieter umzulegen, wenn sie nachweisen, dass dadurch insgesamt Betriebskosten erspart werden.
Redaktion (allg.)
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Artikel Anschaffungskosten
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Digitale Datentransparenz im Heizungskeller










