Asbeststaub

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com

Der Mieter kann die Miete mindern, wenn er Rückstände von Asbeststaub in Gebäude feststellt, die er mitnutzt. Das gilt auch, wenn seine konkret nicht gefährdet ist.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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