Baulärm ist nicht immer ein Mangel der Mietsache

Ist bei Mietvertragsabschluss offensichtlich, dass ein Nachbargrundstück in Zukunft bebaut wird, stellt der mit der Bebauung einhergehende Lärm keinen Mangel der Mietsache dar.

(Leitsatz von Dr. Olaf Steckhan)

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Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Aus dem Tatbestand

k. A.

Aus den Entscheidungsgründen

k. A.

Gericht: LG Gießen
Aktenzeichen: 1 S 210/10
Urteil vom: 15.12.2010

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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