14. Januar 2010, 11:17 Uhr
Die Vergabe von Bauleistungen durch des Hausverwalter wird, soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, in der Regel für dessen Auftraggeber, gewöhnlich der Eigentümer, vorgenommen. Der Umfang der vergebenen Arbeiten ist nicht entscheidend für die Frage, ob der Hausverwalter im eigenen oder in fremdem Namen gehandelt hat.
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Artikel Bauleistungen
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