Baumrückschnitt umlegbar

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
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Auch wenn die Krone eines großen Baumes nur alle paar Jahre zurückgeschnitten werden muss, kann der Vermieter die erheblichen Kosten für die Gartenpflege in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kosten auf mehrere Jahre zu verteilen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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