Bindung an Beschluss

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Bild: Ingo Bartussek/stock.adobe.com
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Der einzelne Wohnungseigentümer ist an einen Beschluss der Gemeinschaft gebunden, durch den ein Anwalt zur Erhebung einer Gewährleistungsklage gegen den Bauträger beauftragt wird, und sei dies auch nur für einige wenige Wohnungseigentümer bzw. Erwerber. 

 

Redaktion (allg.)

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