15. Januar 2010, 14:34 Uhr
Der einzelne Wohnungseigentümer ist an einen Beschluss der Gemeinschaft gebunden, durch den ein Anwalt zur Erhebung einer Gewährleistungsklage gegen den Bauträger beauftragt wird, und sei dies auch nur für einige wenige Wohnungseigentümer bzw. Erwerber.
Redaktion (allg.)
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Artikel Bindung an Beschluss
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