Blumenbalkon

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Bild: Vaceslav Romanov/stock.adobe.com
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Dem Mieter einer Eigentumswohnung darf der Eigentümer nicht verbieten, Blumenkästen und Rankgitter auf seinem Balkon anzubringen. Denn das beeinträchtigt weder die übliche Nutzung noch die "Substanz" des Balkongitters. Der Mieter kann auch selbst entscheiden, ob er die Kästen innen oder außen anbringt.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

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